BAföG: Das soll sich 2022 ändern

Die Pläne des 27. BAföG-Änderungsgesetzes im Überblick

Mehr Studierenden den Zugang zur Förderung ermöglichen, Sätze anheben und Bürokratie abbauen: Beim BAföG zeichnen sich Verbesserungen ab. Kürzlich wurde der Entwurf eines 27. BAföG-Änderungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Diese BAföG-Änderungen sind geplant:

  • Reichweite: eine deutliche Ausdehnung der Reichweite des BAföG durch eine Anhebung der Freibeträge vom Einkommen um 20 Prozent
  • Bedarfssätze: eine signifikante Anhebung der Bedarfssätze, des Kinderbetreuungszuschlags und vor allem des Wohnzuschlags, sodass der Förderungshöchstbetrag von heute 861 Euro auf 931 Euro ansteigen wird
  • Altersgrenze: eine Anhebung der Altersgrenze im BAföG von 30 Jahren beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung zusammen mit der bisher gesonderten Altersgrenze von 35 Jahren für den Beginn eines Masterstudiums auf künftig einheitlich 45 Jahre
  • Schuldenerlass: eine Ausdehnung der Möglichkeit des Restschulderlasses nach zwanzig Jahren auf alle Darlehensnehmenden und eine Ausgestaltung unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren
  • Antrag: eine Erleichterung der digitalen Antragstellung und Verwaltungsvereinfachung in erheblichem Maße durch die Abschaffung des Schriftformerfordernisses im BAföG und im AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Wie geht es nun weiter?
Bislang handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der noch im Deutschen Bundestag beraten wird. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten, sodass Studierende schon zum Wintersemester 2022/2023 von den Verbesserungen profitieren.

DSW-Einordnung der BAföG-Pläne
„Klare Stärken, eine Schwäche“: Die Reaktion unseres Dachverbands, Deutsches Studentenwerk (DSW), finden Sie unter: https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-novelle-klare-st%C3%A4rken-eine-schw%C3%A4che

Ausführliche Quellen
Weiterführende Infos, den Entwurf im Wortlaut und weitere Stellungnahmen lesen Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.