BAföG
BAföG
Was du wissen musst...
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Was ist BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und wird umgangssprachlich gebraucht für die seit dem Jahr 1971 bestehende staatliche Unterstützung für Studierende, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eltern nicht ausreichen, um die Ausbildung zu finanzieren.
Hierbei gilt: Eine erste Ausbildung ist in der Regel förderungsfähig, meist auch der zweite Bildungsweg und eine daran anschließende Ausbildung.
Die Förderung besteht in der Regel zur einen Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Staatsdarlehen. Die eine Hälfte der Förderung wird dir damit geschenkt, die andere Darlehenshälfte musst du nach dem Studium zurückzahlen, dies jedoch unverzinst.
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Wer kann einen Antrag stellen?
Folgende Kriterien musst du für die Antragstellung erfüllen:
- Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule (u.a. Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr West)
- Deutsche Staatsbürgerschaft, unter bestimmten Voraussetzungen haben auch internationale Studierende Anspruch
- Erstausbildung in Vollzeit bzw. 30-ECT-Punkte pro Semester (Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge werden in der Regel nicht gefördert!)
- Die Altersgrenze beim BAföG liegt bei Studienbeginn bei 45 Jahren.
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Wie viel BAföG bekomme ich?
Wie hoch deine BAföG-Förderung ausfällt, hängt im Wesentlichen von deinem Einkommen und Vermögen sowie von dem Einkommen deiner Eltern und/oder deiner:deines Ehepartner:in aus dem vorletzten Jahr ab. Beispiel: Beginn des Bewilligungszeitraumes 01.10.2022 = Einkommensverhältnisse der Eltern/Ehepartner:in Kalenderjahr 2020.
Aktuell kannst du max. 934,00 € pro Monat erhalten.
Pauschale für Studierende WS 2022/23 Grundbedarf 452,00 € Wohnpauschale - bei den Eltern 59,00 € - eigene Wohnung/ WG 360,00 € Zuschlag KV und PV* 122,00 € TOTAL (max.) 934,00 € * Diesen Zuschlag bekommst du nur, wenn du dich selbst versicherst (in der Regel erst ab dem 25. Lebensjahr).
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Wie lange bekomme ich BAföG?
Die BAföG-Förderungshöchstdauer richtet sich nach der festgelegten Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Fachrichtung geregelt ist. Ab dem fünften Fachsemester wird BAföG nur geleistet, wenn du einen Leistungsnachweis vorgelegt hast.
Eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus kann in gesetzlich festgeschriebenen Ausnahmefällen für Studienzeit verzögernde Zeiträume gewährt werden, beispielsweise für die Erziehung eines Kindes oder die Arbeit in einem Hochschulgremium als gewähltes Mitglied.
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Wo kann ich einen BAföG Antrag stellen?
Wir, das STUDIERENDENWERK, sind mit der Bearbeitung der BAföG-Anträge beauftragt. Alle notwendigen Formulare kannst du bei unserem Amt für Ausbildungsförderung (Reckhammerweg 1, 45141 Essen) einreichen. Die nötigen Formulare findest du online oder vor Ort in unserem BAföG-Amt.
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Wie funktioniert die Rückzahlung?
Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer. Im Quartal musst du mindestens 390,00 € (130,00 €/mtl.) zurückzahlen.
Insgesamt ist die Darlehensschuld auf 10.000 bzw. 10.010 € gedeckelt. Wer seine BAföG-Schulden auch nach 20 Jahren nicht komplett zurückzahlen kann, dem wird seine Restschuld erlassen.
Sprechzeiten
Hinweis: Am 19.11.24 und am 21.11.24 werden aufgrund des Jahresabschlusses keine Sprechzeiten stattfinden.
Telefonische Beratungszeiten
Di: 9:00 – 12:00 Uhr
Do: 9:00 – 12:00 Uhr
Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
Mi: 10:00 – 12:00 Uhr
Tel.: +49 201 82010-111
Reckhammerweg 1, 45141 Essen
FAQ
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Ich studiere an der FOM Hochschule. Kann ich BAföG beantragen?
Das hängt vom zeitlichen Umfang deines Studiums ab. Wenn du in Teilzeit an der FOM studierst, besitzt du leider keinen BAföG-Anspruch. Als Vollzeit-Studierende:r der eufom Business School dagegen bist du förderungsfähig. Unsere Empfehlung: Lass dich von unserem BAföG-Amt beraten, bevor du deinen Antrag stellst.
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Kann der Antrag online gestellt werden?
Ja, dein Antrag sollte sogar digital gestellt werden, da dies die Bearbeitung beschleunigt: Jetzt Antrag stellen
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Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit deines BAföG-Antrags beträgt in etwa zwei Monate. Daher ist es sinnvoll, deinen Antrag sobald wie möglich und vollständig (!) einzureichen. Insbesondere den Folgeantrag solltest du rechtzeitig stellen, da es zum Semesteranfang aufgrund der Vielzahl an Erstanträgen zu einem Bearbeitungsstau kommen kann.
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Welche Fristen gibt es beim BAföG?
Grundsätzlich gibt es keine allgemeinen Ausschlussfristen. Jedoch wird BAföG nicht rückwirkend bewilligt. D.h. wenn du dein Studium im Oktober beginnst und deinen Antrag erst im November einreichst, dann verschenkst du deine BAföG-Förderung für Oktober.
Wer BAföG rechtzeitig und nahtlos erhalten möchte, der sollte seinen Antrag so früh wie möglich (zwei Monate vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
Für Erstanträge empfehlen wir eine direkte Antragsstellung, nachdem du den Zulassungsbescheid deiner Hochschule erhalten hast.
Falls die Zeit knapp wird, aufgrund von Nachrückverfahren o.ä., kann ein vorläufiger formloser Antrag zur Fristwahrung gestellt werden.
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Was passiert bei einem Fachrichtungswechsel?
Durch einen erstmaligen Fachrichtungswechsel bis zum Ende des 3. Fachsemesters erlischt dein BAföG-Anspruch nicht, wenn ein ‚‚wichtiger Grund’" vorliegt.
Ein unabweisbarer Grund ist zudem grundsätzlich immer zu berücksichtigen, also auch nach dem 3. Fachsemester. Darunter versteht man einen objektiven Grund für den Fachrichtungswechsel, beispielsweise eine dauerhafte körperliche Einschränkung eines Sportstudierenden nach einem Unfall.
Angerechnete Fachsemester von einem zum anderen Fachbereich werden ggf. auf die Förderungshöchstdauer angerechnet.
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Was ist elternunabhängiges BAföG?
In Ausnahmefällen ist eine elternunabhängige Förderung möglich.
Die einzelnen Voraussetzungen hierzu lauten:
- Du bist als Studierende:r nach Vollendung deines 18. Lebensjahres und bis zum Beginn des Studiums insgesamt 60 Monate erwerbstätig gewesen, wobei Berufsausbildungszeiten nicht berücksichtigt werden. Erwerbstätig heißt, dass du so viel verdient haben musst, dass du dich ohne Unterstützung deiner Eltern selbst unterhalten konntest.
- Du bist als Studierende:r nach dreijähriger Berufsausbildung mindestens drei Jahre Erwerbstätig gewesen; zusammen mit deiner Ausbildung muss also eine Zeitspanne von mindestens 6 Jahren vorliegen.
- Du bist als Studierende:r bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt und erfüllst darüber hinaus weitere Voraussetzungen. Lass dich hierzu am besten von unseren Sachbearbeiter:innen beraten.
Bei einer elternunabhängigen Förderung sind Einkommenserklärungen der Eltern nicht mehr erforderlich. Das Einkommen von deiner:deinem Ehepartner:in wird aber immer angerechnet.
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Gibt es eine Altersgrenze?
Studierende müssen zu Beginn der Ausbildung unter 45 Jahre alt sein, um BAföG zu erhalten.
Hinweis: Die Altersgrenze wurde 2022 infolge der BAföG-Reform erhöht.
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Bekomme ich auch im Ausland BAföG?
Für ein Studium im Ausland gibt es die Möglichkeit des Auslands-BAföG. Hierfür sind spezielle Ämter zuständig. Die jeweilige Adresse - abhängig von dem Land, in dem du studieren möchtest - erfährst du bei deiner:deinem zuständigen Sachbearbeiter:in oder unter www.bafög.de.
Weitere Förderungsmöglichkeiten bei einem Auslandsaufenthalt
Besteht kein Anspruch auf Förderung nach BAföG, kannst du Informationen über die Vergabe von Stipendien beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (www.daad.de), Kennedyallee 50, 53175 Bonn, und bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen (www.hochschulkompass.hrk.de) unter "Hochschulen" anfordern. Weitere Informationen bekommst du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn (www.bmbf.de).
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Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Ja, als BAföG-Empfänger:in hast du die Möglichkeit, dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Weitere Infos und den entsprechenden Antrag findest du hier: www.rundfunkbeitrag.de.
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Was muss ich beim Ausfüllen des Antrags beachten?
Um die Antragsfrist einzuhalten genügt zunächst ein formloser BAföG-Antrag. Die offiziellen Antragsformulare musst du allerdings später nachreichen. Bitte beachte, dass zwischen deiner Beantragung und der Auszahlung des BAföG-Betrages mehrere Wochen vergehen. Du kannst das Verfahren jedoch selbst beschleunigen.
Füll alle Felder aus! Auch wenn du denkst, irgendwo keine Angaben machen zu müssen, so mach lieber einen Strich oder eine Null statt keine Angaben. Jede Lücke führt zu Nachfragen und Nachfragen führen zur Verzögerung - und du bekommst dein Geld im Worst Case erst einen Monat später.
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Wie oft muss ein neuer Antrag gestellt werden?
Die Ausbildungsförderung wird dir in der Regel für 12 Monate bewilligt. Du kannst deinem Förderungsbescheid auf Seite 1 entnehmen, für welchen Zeitraum deine Ausbildungsförderung bewilligt wurde.
Frühzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes, etwa vier Monate vorher, solltest du einen vollständigen und mit allen Nachweisen versehenen Folgeantrag stellen, damit keine Zahlungsunterbrechungen entstehen.
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Wann muss ich einen Eignungsnachweis erbringen?
Mit Beginn des 5. Fachsemesters musst du einen Eignungsnachweis darüber erbringen, dass du den ‚‚üblichen Leistungsstand‘‘ gem. § 48 Abs. 1 BAföG zum Ende des 4. Semesters erlangt hast.
Bitte sprich mit der:dem für dich zuständigen Sachbearbeiter:in darüber, was dies in deinem konkreten Fall bedeutet.
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Meine Eltern verweigern die Auskunft/Zahlungen - was nun?
Weigern sich deine Eltern Auskunft über ihr Einkommen zu erteilen, beziehungsweise zahlen sie den angerechneten Einkommensbetrag nicht als Unterhaltsleistungen an dich, so besteht für dich die Möglichkeit, eine ‚‚Vorausleistung‘‘ zu beantragen.
Das Amt für Ausbildungsförderung übernimmt nach Einzelfallprüfung ggf. die Zahlungen der Vorausleistungen neben dem BAföG-Anspruch. Dafür geht der Unterhaltsanspruch, den du gegen deine Eltern hast, auf das Amt für Ausbildungsförderung über, wird von diesem ggf. per Unterhaltsklage zurückgefordert und bis zu diesem Zeitpunkt mit sechs Prozent verzinst.
Sprich auf jeden Fall mit unseren sachkundigen BAföG-Sachbearbeiter:innen und lass dich beraten!
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Was darf ich zum BAföG hinzu verdienen?
Bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten kannst du als Antragsteller:in 6.251,04 € (Stand 08/2022) brutto als Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf deinen BAföG-Satz erfolgt. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit liegt die Grenze bei 4.410,00 € brutto (Stand 01/2022).
Das Kindergeld spielt für die Berechnung keine Rolle. Es wird nicht als Einkommen betrachtet und steht dir somit zusätzlich zur Verfügung.
Bitte beachte: Andere Voraussetzungen gelten bei Praktikantenvergütungen oder bei Bezug von Waisenrente, diese werden in der Regel als Einkommen angerechnet. Bitte kontaktiere bei Fragen hierzu deine:n Sachbearbeiter:in. -
Wie wirkt sich mein eigenes Vermögen auf BAföG aus?
Maßgeblich sind deine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt deiner Antragstellung. Hierfür musst du umfassende Nachweise erbringen.
Vermögenswerte werden dir auch dann zugerechnet, wenn du sie rechtsmissbräuchlich übertragen hast. Dies ist dann der Fall, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der Ausbildung übertragen wurden oder wenn du im Laufe deiner Ausbildung Teile deines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung Dritten, insbesondere Eltern oder Verwandten überlässt.
Dein Vermögen bleibt anrechnungsfrei, sofern du den Freibetrag von 15.000,00 € (bis 30 Jahre) bzw. 45.000,00 € (ab 30 Jahre) nicht überschreitest.
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Was ist ein Härtefreibetrag?
Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten, beispielsweise bei einer Behinderung der:des Studierenden oder der:des Unterhaltspflichtigen, ein Teil des Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei bleiben.
Berücksichtigt werden hier z. B. Behinderten- / oder Pflegepauschbeträge.
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Was passiert bei falschen Angaben?
Mit der Unterschrift auf deinem BAföG-Antrag erklärst du die Richtigkeit deiner gemachten Angaben mit rechtlicher Konsequenz, sollten sich deine Angaben als unwahr herausstellen.
Wir können dir nur zu wahrheitsgemäßen Angaben raten, da das Amt für Ausbildungsförderung im Rahmen eines bundesweiten Datenabgleichs mit dem Bundeszentralamt für Steuern in der Lage ist, vorhandenes Vermögen festzustellen. Falsche Angaben führen zur Einleitung von Ermittlungen und ggf. zu Bußgeld-/ Strafverfahren wegen Missbrauchs von Sozialleistungen.
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Was ist zu tun, wenn sich mein Einkommen oder das meiner Eltern ändert?
Änderungen bei deinem Einkommen oder dem deiner Eltern, der:des Ehepartner:in oder der:des eingetragenen Lebenspartner:in, musst du unserem BAföG-Amt unverzüglich schriftlich mitteilen.
Ggf. erfolgt eine Neuberechnung und es ergeht ein Änderungsbescheid.