Stipendien

Stipendien

Es gibt mehr als 2.000 unterschiedliche Förderungsnetzwerke, die Studierende finanziell unterstützen. Wir haben für dich Infos zu einigen relevanten Begabtenförderungswerken, Stiftungen und Stipendien zusammengestellt.

Die Studienförderung durch Stiftungen beinhaltet nicht nur finanzielle Unterstützung: Oft gehören auch Kurs- und Akademieangebote, Beratung, Förderung besonderer Vorhaben und die Aufnahme in Netzwerke von Einrichtungen, anderer Stipendiaten und Alumni dazu.

Die Auswahl der geförderten Studiengänge orientiert sich am BAföG. Daher werden Zweit- und Teilzeitstudiengänge meist nicht gefördert. Anders als beim BAföG sind einige der Stipendien unabhängig von deinem und dem Einkommen deiner Eltern. Du kannst immer nur durch ein Stipendium zur selben Zeit gefördert werden.

Bei Vollstipendien liegt die maximale Förderung bei 735,00 € pro Monat – zuzüglich etwaiger Zuschläge für eine Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem erhalten Stipendiaten eine monatliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300,00 €.

 

 

Neben den von uns aufgeführten Angeboten findest du zahlreiche Stipendien und Fördermöglichkeiten im Internet. Recherchier zum Beispiel über:

Du hast Beratungsbedarf? Komm auf uns zu!

Parteinahe Stiftungen

  • Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah)

    Vollstipendium

    • Studien-, Promotions-, u. Habilitationsvorhaben
    • ehrenamtliches, gesellschaftspolitisches Engagement und gute Studienleistungen
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG
    • Altershöchstgrenze bei Förderungsbeginn 35 Jahre
    • ausländische Studierende nach §16b AufenthG höchstens 30 Jahre alt und abgeschlossenes Grundstudium
    • mindestens noch 4 Semester Regelförderungszeit bei Aufnahme des Stipendiums
    • Förderung für geflüchtete Studierende möglich
    • Persönlichkeitsgutachten und Hochschullehrergutachten

    Weitere Informationen unter: www.kas.de

  • Heinrich-Böll-Stiftung (B90/DIE GRÜNEN-nah)

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • hervorragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG
    • ausländische Studierende nach §16b AufenthG: Bewerbung bis zum 1. Fachsemester im Master- oder Hauptstudium
    • mindestens noch 4 Semester Regelförderungszeit bei Aufnahme des Stipendiums
    • Förderung für geflüchtete Studierende im Erststudium oder Master/Staatsexamen/Diplom unabhängig in welchem Semester
    • Fachgutachten

    Weitere Informationen unter: www.boell.de

  • Bundesstiftung Rosa Luxemburg (Die Linke-nah)

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • herausragende Leistungen und politisches bzw. gesellschaftliches Engagement
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach § 8 BAföG, BA ab 2. Semester, MA ab 1. Semester
    • ausländische Studierende nach §16b AufenthG: abgeschlossenes Grund- oder Hauptstudium und sehr gute Deutschkenntnisse
    • mindestens noch 4 Semester Regelförderungszeit bei Aufnahme des Stipendiums
    • Förderung für Geflüchtete möglich
    • Bei vergleichbaren Leistungen werden Frauen, sozial Bedürftige und Menschen mit Behinderung bevorzugt

    Weitere Informationen unter: www.rosalux.de

  • Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah)

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • gesellschaftspolitisches Engagement, ambitionierte Persönlichkeit, überdurchschnittliche Studienleistung
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG
    • ausländische Studierende nach §16b AufenthG mit sehr guten Deutschkenntnissen: Bewerbung für BA spätestens im 3. Semester, Bewerbung für MA vor 1. Semester

    Weitere Informationen unter: www.fes.de

  • Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah)

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • gesellschaftspolitisches Engagement aus liberaler Grundhaltung
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG: Bewerbung ab dem 1. Semester
    • ausländische Studierende nach §16b AufenthG: Bewerbung bis zum 1. Fachsemester im Master- oder Hauptstudium
    • mindestens noch 2 Semester Regelförderungszeit bei Aufnahme des Stipendiums
    • Auslandsstudium möglich (max. 12 Monate)

    Weitere Informationen unter: www.freiheit.org

  • Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah)

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
    • herausragende Studienleistungen
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG: Altershöchstgrenze bei Förderungsbeginn 32 Jahre
    • mindestens noch 4 Semester Regelförderungszeit bei Aufnahme des Stipendiums

    Weitere Informationen unter: www.hss.de

Konfessionelle Träger

  • Evangelisches Studienwerk e.V.

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche (sonst Sonderantrag)
    • nachweisliches Engagement im kirchlichen, sozialen oder politischen Bereich (Gutachten)
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG und gute Deutschkenntnisse (DSH, TestDaf): Altershöchstgrenze bei Förderungsbeginn 35 Jahre (sonst Sonderantrag), Bewerbung bis zum 4. Semester
    • Förderung für Geflüchtete möglich (keine Altershöchstgrenze)
    • Studienförderung nur, wenn noch kein Studium abgeschlossen wurde
    • Promotionsstipendien bei überdurchschnittlichen Leistungen

    Weitere Informationen unter: www.evstudienwerk.de

  • Cusanuswerk (katholisch)

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • Zugehörigkeit zur katholischen Kirche (sonst Sonderantrag)
    • hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse#
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG und gute Deutschkenntnisse (DSH, TestDaf)
    • mindestens noch 5 Semester Regelförderungszeit im BA-Studium bzw. 4 Semester Regelförderungszeit im MA-Studium bei Aufnahme des Stipendiums
    • Promotionsstipendien bei überdurchschnittlichen Leistungen

    Weitere Informationen unter: www.cusanuswerk.de

Hochschulen

  • Duisburg-Essener Universitätsstiftung (Nothilfestipendium)

    Vollstipendium

    • Für Studierende in Notsituationen (z. B. Erkrankung, aufenthaltsrechtliche Probleme)
    • Schwerpunkt der Förderung ist die Studienabschlussphase
    • Antragstellung über das Studierendenwerk Essen-Duisburg
  • Das UDE - Stipendium/Deutschlandstipendium

    Teilstipendium

    • Studienförderung (keine Promotionsförderung)
    • Förderung exzellenter Studierender
    • wichtigstes Kriterium ist die Leistung (Durchschnitt Studiennote bzw. Abiturnote „gut“)
    • für alle Studierenden der UDE, die sich in Regelstudienzeit befinden bzw. Studienanwärter vor dem ersten Semester an der UDE
    • 300,00 € pro Monat für mind. ein Jahr
    • Vergabe zum Wintersemester
    • Folgeantrag möglich

    Weitere Informationen unter: www.unidue.de/de/marketing/deutschlandstipendium.php

Sonstige

  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • Leistungen im oberen Drittel
    • gesellschaftliches Engagement
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG und gute Deutschkenntnisse (B2 oder DSH-2): Altershöchstgrenze bei Förderungsbeginn 32 Jahre
    • mindestens noch 5 Semester Regelförderungszeit bei Aufnahme des Stipendiums (inkl. Master)

    Weitere Informationen unter: www.sdw.org

  • Hans-Böckler-Stiftung (gewerkschaftsnah)

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG und gute Deutschkenntnisse (C1)
    • Bewerbung bis zum 4. Semester im BA (Ausnahme: spätere Bewerbung möglich, wenn ein Masterstudium angeschlossen wird)
    • Förderung im MA möglich, wenn mind. 4 Semester Regelstudienzeit  
    • Promotionsstipendien bei überdurchschnittlichen Leistungen: Altershöchstgrenze bei Förderungsbeginn 40 Jahre

    Weitere Informationen unter: www.boeckler.de

  • Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

    Vollstipendium der SBB-Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

    • Förderung eines akademischen Erststudiums an einer staatlichen oder staatlich zugelassenen Hochschule (Vollzeit oder berufsbegleitend)
    • Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung; noch kein Hochschulabschluss; Nachweis über besondere Eignung in Ausbildung oder Beruf (z.B. über Noten oder begründeten Vorschlag des Arbeitgebers); zwei Jahre Berufserfahrung nach Ende der Ausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung
    • Bewerbung bis Ende des zweiten Studiensemesters möglich
    • Förderung als Pauschale, unabhängig vom Einkommen
    • Online-Bewerbung; mehrstufiges Auswahlverfahren

    Weitere Informationen unter: www.aufstiegsstipendium.de  

  • Reemtsma Begabtenförderungswerk

    Teilstipendium

    • Studienförderung
    • Förderung von begabten Schülern und Studierenden aus einkommensschwachen Familien
    • Altershöchstgrenze bei Förderungsbeginn: 30 Jahre
    • Förderung nur im Erststudium und max. 9 Semester

    Weitere Informationen unter: www.reemtsma-stipendium.de

  • Studienstiftung des deutschen Volkes

    Vollstipendium

    • Vorschlagssystem und Selbstbewerbung + Auswahltest
    • Auszeichnung durch Leistung, Initiative und Verantwortung
    • deutsche Studierende, Studierende aus den Mitgliedstaaten der EU (wenn sie in Deutschland den Abschluss anstreben) und ausländische Studierende nach §8 BAföG

    Weitere Informationen unter: www.studienstiftung.de

  • Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk

    Vollstipendium

    • Studien- und Promotionsförderung
    • Förderschwerpunkt jüdische Studierende (sonst Sonderantrag)
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Status nach §8 BAföG
    • überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen
    •  noch mind. 5 Semester bis Studienende (inkl. Master)

    Weitere Informationen unter: www.eles-studienwerk.de

     

  • Otto Bennecke Stiftung (Förderprogramm: Garantiefonds)

    Individuelle Förderung nach Bedarf

    • Förderung von Kursen, Beratung und Zuschüssen zum Lebensunterhalt und zu den Unterkunftskosten für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer
    • Förderung von Spätaussiedlern (Ehegatten, wenn sie mit eingereist sind)
    • Asylberechtigte (Artikel 16 a Grundgesetz (Asyl) und § 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz)
    • Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 3.1 oder § 4.1 Asylverfahrensgesetz)

    Weitere Informationen unter: www.obs-ev.de

  • Deutsche Universitätsstiftung (Förderprogramm: Medicus)

    Büchergeld

    • Studienplatz in einem Medizinstudiengang an einer deutschen Universität im ersten bzw. max. zweiten Semester
    • Für Studierende aus Nicht-Akademiker-Familien, sogenannte "First-Generation-Students", und/oder aus Fluchtgebieten mit Deutsch auf C1-Niveau
    • BAföG oder adäquate Finanzierung

    Weitere Informationen unter: www.hochschulverband.de

Per Telefon, Video und vor Ort

Kostenfrei und vertraulich: Wir sind für dich da. Gerne auch auf Englisch.

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Bereichsleiter soziale und psychologische Beratung
Harald Kaßen
Berater und Bereichsleiter
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Marina Hambach
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Sabrina Nikoleit
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