Härtefonds

Härtefonds

Das STUDIERENDENWERK vergibt kurzfristige Darlehen aus dem sogenannten Härtefonds. Dieser Fonds wurde für Studierende eingerichtet, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden und z.B. die Weiterführung oder der Abschluss des Studiums ernstlich gefährdet sind.

Die Zahlungen aus dem Härtefonds sind zins- und gebührenfrei. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.

  • Wer kann gefördert werden?

    Diese Darlehen wird allen Studierenden der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West in begründeten finanziellen Notlagen gewährt, sofern die Weiterführung bzw. der Abschluss des Studiums gefährdet ist.

    Solch begründete Notlagen können sein:

    • der nicht vorhersehbare Wegfall der finanziellen Lebensgrundlage
    • eine unerwartete vorübergehende finanzielle Belastung, auf die oder der Studierende keinen Einfluss hat
    • ein kurzfristiger finanzieller Engpass, der die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags unmöglich macht

    Die Umstände, die zu der besonderen Notlage geführt haben, dürfen nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sein.

  • Fallen Zinsen und Gebühren an?

    Nein. Ein solches Darlehen ist zins- und gebührenfrei!

  • Wie wird gefördert?

    Es gibt zwei Darlehensarten, die aus dem Härtefonds bezogen werden können:

    Kleindarlehen*

    • Darlehenshöchstgrenze liegt bei 500,00 €
    • Einmalzahlung
    • keine Bürgschaft erforderlich

    Großdarlehen*

    • Darlehenshöchstgrenze beträgt 3.500 €
    • Auszahlung in monatlichen Raten von bis zu 1.000 €
    • Bürgschaft erforderlich

    *Stand 6/2020

  • Wie funktioniert die Rückzahlung?

    Das Darlehen muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt zurückbezahlt werden. Spätestens innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Darlehensvergabe. Die monatliche Rückzahlung beträgt mindestens 30 €.

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Vergabeordnung Härtefonds

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Bereichsleiter soziale und psychologische Beratung
Harald Kaßen
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