FAQ WOHNEN

BEWERBUNG

  • Wo finde ich meine Mieter-ID?

    Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.

  • Kann ich auch zu einem späteren Zeitpunkt einziehen?

    Ja, ab Mietbeginn können Sie flexibel entscheiden, wann Sie einziehen möchten. Allerdings müssen Sie ab dem im Vertrag festgelegten Datum Miete zahlen. Ein Aufschub des Mietverhältnisses um Wochen oder Monate ist nicht möglich.

  • Ich habe bis dato noch kein Visum. Was kann ich tun?

    Zum Vertragsabschluss benötigen wir in erster Linie eine Kopie der ersten Seite Ihres Personalausweises oder Ihres Passes. Ihr Visum/ Ihren Aufenthaltstitel reichen Sie bitte unmitelbar nach Einreise ein.

    Sobald Ihnen dieses Dokument vorliegt, laden Sie es bitte im Onlineportal hoch.

    Hinweis: Sollte der Fall eintreten, dass Sie kein Visum erhalten und Sie Ihr Studium in Deutschland nicht aufnehmen können, ist der mit uns geschlossene Mietvertrag rechtsgültig. Sie können diesen nur zu den im Vertrag konstatierten Fristen kündigen.

  • Was kann ich tun, wenn ich die Reservierungspauschale nicht zahlen kann?

    Sie haben zwei Optionen. Zum einen besteht die Möglichkeit, die Kaution in Raten zu zahlen oder zum anderen kann jemand für Sie bürgen. Die Pauschale muss in jedem Fall gezahlt werden, da Sie unserseits als Sicherung dient.

  • Kann die Reservierungspauschale auch durch eine dritte Person überwiesen werden?

    Ja, dies ist kein Problem. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Verwendungszweck Ihre Mieter-ID und Vor- und Nachnamen angeben. Ihre Mieter-ID finden Sie immer im Briefkopf in unseren Schreiben.

  • Wer kann sich bewerben?

    Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West können sich um ein Zimmer bewerben.

    Auch externe Studierende haben die Chance, sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Allerdings werden diese Anfragen nachrangig berücksichtigt.

  • Ich bleibe nur ein paar Monate. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Selbstverständlich! Gäste* haben die Möglichkeit, einen Kurzzeitmietvertrag bei uns abzuschließen. Wichtig zu wissen: Bewerbungen von Gästen werden nachrangig berücksichtigt.

    Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.

    Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt von der Mietzeit ab:

    Vertragslaufzeit Zuschlag pro Monat
    1 Monat

    60,00 €

    2 Monate

    50,00 €

    3 Monate

    40,00 €

    4 Monate

    30,00 €

    5 Monate

    20,00 €

    ab 6 Monaten /


    Gründe für eine solche zusätzliche Gebühr sind u. a. der hohe Verwaltungsaufwand und ein gewisser Leerstand, der bei Kurzzeitverträgen entsteht.

    Beispiel: Sie wohnen als Gast fünf Monate lang in einem unserer Wohnheimheime. In diesem Fall zahlen Sie als Gast die reguläre Miete plus einen Zuschlag von monatlich insgesamt 40,00 € (20,00 € Gastpauschale + 20,00 Kurzzeitzuschlag).

    *Als Gäste bezeichnen wir Studis von anderen Hochschulen als der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Du registrierst dich im ersten Schritt über unser Online-Formular. In jedem Fall benötigen wir einen Nachweis über dein Studium. Details und die Online-Bewerbung findest du hier.

  • Kann ich mich auch für mehrere Standorte bewerben?

    Auf jeden Fall. Bei deiner Registrierung gibst du an, welche Städte für dich infrage kommen. Dabei kannst du auch zwei oder alle drei Städte wählen.

  • Gibt es eine Bewerbungsfrist?

    Nein. In der Regel kannst du dich nach erfolgreicher Immatrikulation oder nach Erhalt eines Zulassungsbescheids zu jedem beliebigen Zeitpunkt bei uns bewerben. Jedoch gilt: Je eher du dich bewirbst, desto größer ist deine Chance.

    Eine Vermietung erfolgt ganzjährig. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, d.h. zum 01.03./01.04. oder 01.09./01.10. eines Jahres.

  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?

    Wenn du früh dran bist, wirst du dafür belohnt: Die Bewerbungen werden danach bearbeitet, wann sie eingegangen sind. Je früher du dich bewirbst, desto größer ist deine Chance auf deinen Wunschwohnheimplatz.

  • Wie lang sind die Wartezeiten?

    Eine pauschale Aussage zu den Wartezeiten können wir leider nicht treffen, da dieser Wert von vielen verschiedenen Faktoren abhängt.

  • Was passiert nach meiner Bewerbung?

    Wenn du dich registriert hast, suchen wir nach einem Zimmer für dich. Bitte kümmere dich frühzeitig um deinen Nachweis (Zulassungsbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über zulassungsfreien Studiengang).

    Wie es nach der Registrierung weitergeht, erfährst du hier: How-to Wohnheimplatz

  • Warum muss ich eine Reservierungspauschale zahlen?

    Die Reservierungspauschale in Höhe von 850,00 € dient dem STUDIERENDENWERK als Sicherung, dass Sie das Zimmer auch wirklich annehmen. Nach Ihrem Einzug wird diese Gebühr als Kaution verbucht.

    Nach Bedingung des Mietvertrages erhalten Sie Ihre Kaution nach einer Bearbeitungszeit von ca. acht Wochen nach Mietende zurück, sofern Sie Ihr Zimmer oder Apartment sauber und ordentlich hinterlassen haben.

    Hinweis: Für das Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim gelten gesonderte Bedingungen. Die Kaution beträgt 1041,00 € und wird frühestens zehn Wochen nach Mietende zurückgezahlt.

  • Kann ich das Zimmer vor Abschluss des Mietvertrages besichtigen?

    Wir können verstehen, dass Sie gerne vorab einen Blick in Ihr potenzielles neues Zuhause werfen möchten. Doch können wir keine Wohnungsbesichtigungen durchführen, da es uns als Vermieter nicht erlaubt ist, vermieteten Wohnraum zu betreten.

    Sie selbst können aber in Eigenregie unsere Häuser besichtigen und sich im Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zimmer ansehen.

  • Was passiert, wenn ich ein Zimmerangebot nicht annehme?

    In einem solchen Fall wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Sie können sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.

  • Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen?

    Die Wohnhöchstdauer ist auf zehn Semester festgelegt. Der Mietvertrag kann mit Ablauf des ersten Wohnjahres jederzeit mit der Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Exmatrikulation (nur innerhalb des ersten Wohnjahres) sowie für Programmstudierende und Gäste gibt es Sonderregelungen.

    Ausnahme: Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.

  • Was ist die Gastpauschale?

    Gästen berechnen wir eine monatliche Pauschale, die zusätzlich zur Miete fällig wird. Sie beträgt 20,00 €/Monat.

    Wer gilt im Wohnheim des STUDIERENDENWERKS als Gast?
    Als Gäste gelten bei uns alle Studierenden, die nicht an einer dieser drei Hochschulen eingeschrieben sind: Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr West

    Insofern enthält auch die Gesamtmiete von Programm-/ Austauschstudierenden diese monatliche Gastpauschale in Höhe von 20,00 €.

EINZUG

  • Kann ich auch zu einem späteren Zeitpunkt einziehen?

    Ja, ab Mietbeginn können Sie flexibel entscheiden, wann Sie einziehen möchten. Allerdings müssen Sie ab dem im Vertrag festgelegten Datum Miete zahlen. Ein Aufschub des Mietverhältnisses um Wochen oder Monate ist nicht möglich.

  • Wie zahle ich die Miete?

    Nach Erhalt des Mietvertrages müssen Sie die erste Miete unter Angaben Ihrer Mieter-ID auf das Konto des STUDIERENDENWERKS überweisen. Die Bankdaten sind identisch gemäß der Reservierungspauschale.

    Alle weiteren Mieten zahlen Sie bequem per Einzugsermächtigung. Das nötige Formular zum Ausfüllen finden Sie hier. Die Abbuchungen erfolgen in der Regel bis zum 3. Werktag eines Monats.

    Hinweis für Studierende aus dem Ausland
    Nach Ihrer Ankunft am Hochschulstandort sollten Sie dann gleich ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen, da wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat einziehen (Formular finden Sie hier.) Die Miete wird dann automatisch zum dritten Werktag eines Monats von uns eingezogen.

    Die Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer deutschen Bank oder von einem Konto aus dem EU-Ausland möglich (sofern das Land den Euro als offizielle Währung hat).

  • Wie bekomme ich meinen Schlüssel?

    Am Tag Ihres Einzuges erhalten Sie Ihren Schlüssel von der zuständigen Hausverwalterin oder Hausverwalter. Vereinbaren Sie dazu zwei Wochen vorab telefonisch einen Termin.

    Einzüge sind in der Regel ab dem dritten Werktag des Monats (Mo –Fr) nach telefonischer Absprache mit der Hausverwalterin oder dem Hauverwalter möglich. Beginnt Ihr Mietvertrag an einem Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst danach möglich.

    Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein und keine Arbeiten mehr durchgeführt werden müssen, wäre der Einzug gegebenenfalls auch schon etwas früher möglich. Ein Einzug vor Monatsbeginn ist jedoch leider nicht möglich.

  • Was muss ich beim Einzug mitbringen?

    Viele unserer Zimmer sind ausgestattet mit einem Bett, einem Kleiderschrank, Regalen, einem Schreibtisch und einem Schreibtischstuhl. In einigen Zimmern haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Möbel mitzubringen. Inventar wie Geschirr, Bettwäsche oder ähnliches wird nicht von uns gestellt.

    Genaue Auskünfte über die Ausstattung einzelner Wohnheime finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Wohnanlagen und/oder geben Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohnheimverwaltung.

  • Was kann ich tun, wenn mir mein Zimmer nicht gefällt?

    Bei Anmietung haben Sie die Möglichkeit, einen Umzugsantrag für einen Wechsel in ein bestimmtes Wohnheim zu stellen. Die Vergabe erfolgt dann über eine Warteliste. Sprechen Sie hierzu Ihre Mietbetreuerin oder Ihren Mietbetreuer in der Wohnheimverwaltung an.

  • Woran muss ich bei meinem Umzug noch denken?

    Innerhalb von sieben Tagen nach Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt ummelden. Internationale Studierende müssen sich bei der jeweiligen Ausländerbehörde anmelden. Dabei müssen Sie sich entscheiden, ob Ihr Wohnheimplatz Ihr Erst- oder Zweitwohnsitz ist.

    Jeder Bewohner, der keine Förderung nach dem BAföG erhält, ist verpflichtet Radio-, Fernsehgeräte sowie rundfunkfähige Computer beim ARD ZDF Beitragsservice anzumelden. Der Betrieb dieser Geräte ist kostenpflichtig. Weitere Information hierzu erhalten Sie auf der Homepage des ARD ZDF Beitragsservices.

    Wer BAföG bezieht, kann sich von der Gebühr befreien lassen.

RUNDFUNKBEITRAG

  • Wie wird der Rundfunkbeitrag berechnet?

    Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat entrichten muss. Dabei ist unerheblich, wie viele Rundfunkgeräte im Haushalt vorhanden sind (inklusive der Radios in privaten PKW) und wie viele Personen im Haushalt leben. Es ist für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten.

    Ist neben dem Erstwohnsitz noch ein Zweitwohnsitz angemeldet, muss für beide Wohnungen bezahlt werden.

    Anmeldung oder Abmeldung der Rundfunkgebühren bzw. weitere Informationen: www.rundfunkbeitrag.de

    Informationen speziell für Studierende: www.rundfunkbeitrag.de/studierende

  • Wie wird der Rundfunkbeitrag für eine WG gezahlt?
    • pro WG wird ein Beitrag gezahlt. Es muss also eine volljährige Person angemeldet sein, die für die gemeinsame Wohnung den Rundfunkbeitrag von 18,36 € bezahlt.
    • sind die Räumlichkeiten des Studierendenwohnheimes wie eine WG aufgebaut, mit einer abschließbaren Tür abgetrennt von dem Hausflur, dann können sich die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner den Beitrag teilen.
    • gehen die Wohnheimzimmer von einem allgemein zugänglichen Flur ab (selbst mit Gemeinschaftsbad oder -küche), dann muss jeder Studierende für sich 18,36 € zahlen.
  • Wer kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
    • Erhalten Studierende BAföG, können Sie sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien lassen, ebenso Asylbewerberinnen und -bewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Achtung: In einer WG gilt die Befreiung nicht für die anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Nur wenn alle Personen BAföG erhalten oder Asylbewerberinnen/Asylbewerber sind, zahlt die komplette WG nicht.
    • Empfängerinnen und Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Dies trifft jedoch in aller Regel nicht für Studierende zu.
    • Taubblinde Menschen und Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe nach §72 SGB XII oder nach §27d BVG
  • Wer erhält eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag?

    Folgende Personengruppen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen einen Drittelbetrag von monatlich 5,83 €:

    • Blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60% (allein auf Grund der Seheinschränkung)
    • Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind und denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
    • Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80% beträgt
  • Gibt es Sonderregelungen für ausländische Studierende?

    Es gibt keine Sonderregelungen für ausländische Studierende, auch nicht für Stipendiaten oder Studierende in Austauschprogrammen (z. B. Erasmus).

LEBEN IM WOHNHEIM

  • Welche Kosten sind im Mietpreis enthalten?

    Im Gegensatz zum freien Wohnungsmarkt sind die Kosten für Strom*, Wasser, Heizung und Internetanschluss in den meisten Fällen im Mietpreis enthalten. Nachzahlungen sind für unsere Mieter:innen ausgeschlossen.

    *Seit dem Jahr 2022 beziehen wir in unseren Wohnheimen Ökostrom.

  • Welche Angebote und Freizeitmöglichkeiten gibt es im Wohnheim?

    Zum einen haben viele unserer Häuser integrierte Gemeinschaftsräume, in den Studierende gemeinsam Lernen und sich austauschen können. Und zum anderen organisieren unsere Wohnheimtutoren regelmäßig Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten. Dazu zählen z.B. Spiele-, Koch- oder Länderabende wie Ausflüge auf den Aachener Weihnachtsmarkt.

    Darüber hinaus bietet unser Sprachcafé, das Café-Lingua, am Campus Essen, Duisburg und Folkwang die Gelegenheit sich mit Studierenden aus der ganzen Welt zu vernetzen.

  • Wie erhalte ich Zugang zum Internet, TV und Telefon?

    Internet
    Per E-Mail erhältst du von uns deine Zugangsdaten für deinen Internetzugang. Du kannst das Internet entweder mittels Lan-Kabel oder WLAN-Router beziehen – allerdings werden weder der Router noch das Lan-Kabel von uns gestellt.

    Ausnahme Wohnheim Bülowstraße: In unserem Wohnheim in der Bülowstraße in Mülheim ist das Internet nicht in der monatlichen Miete enthalten. Dort musst du dich eigenständig um einen Anbieter kümmern und einen eigenen Vertrag für dich abschließen.

    TV
    Die Kosten für einen TV-Anschluss sind im Allgemeinen in deinen Mietkosten enthalten. Daher musst du nichts weiter tun, als dein Gerät mit einem entsprechenden Kabel anzuschließen. Ein solches Kabel gehört nicht zum Inventar und muss von dir angeschafft werden.

    Telefon
    Ein Telefonanschluss ist in vielen unserer Wohnheime vorhanden, doch du musst eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter deiner Wahl abschließen und dir das entsprechende Equipment besorgen.

  • Was mache ich bei Problemen mit dem Internet?

    Bei Problemen mit dem Internet ist der Provider "1&1 Versatel " deine erste Anlaufstelle. Er sorgt im Auftrag von uns für eine stabile Netzversorgung und hilft bei Netz-Problemen.

    1&1 Versatel
    +49 800 – 550 555 702
    support[@]hotzone.de

  • Wer hält die Gemeinschaftsräume sauber?

    Grundsätzlich bitten wir unsere Mieterinnen und Mieter, die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küchen, Bäder) auf den Fluren, immer in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Die Böden werden durch uns gereinigt, für die Sauberkeit des Mobiliars sind Sie eigenverantwortlich zuständig.

    In den Wohngemeinschaften sind Sie als Mieterin oder Mieter selbst für das Putzen verantwortlich.

  • Wo kann ich meine Wäsche waschen?

    In fast jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Wäschetrockner. Die Kosten liegen zurzeit bei ca. 1,50 € bis 2,60 € pro Wasch- und Trockenvorgang.

  • Gibt es Parkplätze an meinem Wohnheim?

    Auf den Außengeländen unserer Wohnheime finden Sie ausreichend Platz für Ihr Auto oder Motorrad. Teilweise können entsprechende Stellplätze kostengünstig angemietet werden.

  • Kann ich ein Haustier mitbringen?

    Nein, in unseren Wohnheimen ist ein Haustier nicht gestattet.

  • Sind meine privaten Gegenstände im Wohnheim versichert?

    Nein. Wir empfehlen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern, eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Meist ist eine Versicherung über die Eltern kostengünstig möglich.

    Bitte denken Sie daran, dass ein Schlüsselverlust zu erheblichen Kosten führen kann. Deshalb sollten Sie mit der Versicherung klären, ob ein Schlüsselverlust mitversichert ist.

  • Kann ich mein Zimmer untervermieten?

    Eine Unter- bzw. Zwischenmiete ist nur in Ausnahmefällen (Auslands- oder Praxissemester) nach vorheriger Genehmigung durch die Wohnheimverwaltung erlaubt.

    Als Untermieterin oder Untermieter kommen nur ordentlich eingeschriebene Studierende in Frage. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihre Mietbetreuerin oder Ihren Mietbetreuer.

    Hinweis: Das Untervermieten der Räume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Auch die Aufnahme von Familienangehörigen ist nicht erlaubt.

  • Ich möchte das Wohnheim wechseln. Was muss ich tun?

    Teilen Sie Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter Ihren konkreten Umzugswunsch per E-Mail mit. Wir führen interne Umzugslisten, in die wir Sie gerne eintragen.

    Die Wartezeit kann je nach Wunsch einige Monate dauern. Unsere Wohnheimverwaltung meldet sich unaufgefordert bei Ihnen, wenn Ihr Wunschzimmer zur Verfügung steht. Für einen solchen Umzug fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € an.

Notfälle

  • Wie verhalte ich mich im technischen Notfall?

    In Notfällen (z. B. bei Stromausfällen im kompletten Wohnheim oder auf einer kompletten Etage oder bei einem Wasserrohrbruch) wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwalterin oder Hausverwalter.

    Außerhalb seiner Dienstzeiten, kann werktäglich von 17:00 - 07:00 Uhr (Folgetag) sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig unser Notdienst unter der Rufnummer +49 151 17437525 erreicht werden.

  • Was tue ich, wenn ich meinen Schlüssel verloren oder mich ausgesperrt habe?

    Sie haben Ihren Schlüssel verloren oder sich ausgesperrt? Oder Ihr Schlüssel ist im Türzylinder abgebrochen? Kein Grund zur Panik! Unsere Hausmeister, ein Notdienst oder in letzter Instanz ein externer Schlüsselnotdienst können weiterhelfen!

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Türöffnung als Mieterin oder Mieter ausweisen müssen. Wechsel von Batterien der elektronischen Schließzylinder durch den Notdienst gehen immer zu Ihren Lasten. Bei Schlüsselverlust tragen Sie die Kosten für eine neue Schließung.

    Für eine neue Schließkarte wird zudem eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € berechnet. Bei gebrochenem Schlüssel wird ein Ersatzschlüssel berechnet.

    Ggf. fallen weitere Kosten an, wenn die Tür durch einen externen Dienstleister (Notrufnummer, Schlüsseldienst) geöffnet wird. Die Rechnung erhalten Sie per Post oder E-Mail durch die Wohnheimverwaltung.

    Hausverwaltung
    Bitte kontaktieren Sie Ihren Hausmeister während der Servicezeiten. 

    Mo bis Do 08:00 – 15:00 Uhr
    Fr 08:00 – 12:00 Uhr

    Zentrale Notrufnummer: +49 151 17437525
    Außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte an die zentrale Notrufnummer.

    Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
    Sa, So und Feiertage: 10:00 – 22:00 Uhr

    Hinweis: Der Notdienst gilt nicht für die Bülowstraße. Dort müssen Sie direkt einen Schlüsseldienst kontaktieren.

    Firma Kötter: +49 201 2788110
    Sollte Ihnen ein solches Missgeschick auch außerhalb der Servicezeiten der Notrufnummer passieren, bleibt Ihnen als zeitnahe Lösung nur die Möglichkeit, die Firma Kötter zu kontaktieren.

    Hinweise:

    • Die Firma Kötter kann nur in folgenden Fällen Türen öffnen: Schlüssel- /Schließkartenverlust, Defekt der Schließkarte und Selbstaussperrungen
    • Zimmertüren mit Buntbartschlüssel können nicht durch Kötter geöffnet werden. Hier können Sie nur am nächsten Arbeitstag Ihre Hausverwalterin oder Ihren Hausverwalter informieren oder die zentrale Notrufnummer wählen.

    Kosten bei Türöffnung durch den zentralen Notdienst oder die Firma Kötter (ab 01.03.2022)

    Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
    80,00 €

    Mo bis Fr 22:00 – 07:00 Uhr
    120,00 €

    Sa, So und Feiertage ganztägig
    120,00 €

  • Was mache ich beim Defekt meiner Schlüsselkarte?

    Bei einem Defekt der Schlüsselkarte kann entweder der Hausverwalter oder – außerhalb der Dienstzeiten – der Notdienst kontaktiert werden.

    Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich an die zentrale Notrufnummer: +49 151 17437525

    Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
    Sa und So, Feiertage: 10:00 – 22:00 Uhr

    Bei einem regulären Zylinder- und/oder Türdefekt entstehen für Sie keine Kosten. Sollten allerdings mutwillige Schäden an Tür/ Schließung festgestellt werden, tragen Sie die Kosten für den Notdiensteinsatz. Gleiches gilt für die Entleerung der Batterie im elektronischen Schließzylinder. Wir empfehlen Ihnen bei letzterem nochmals die Anleitung zum Zylinder zu lesen, die Sie mit Ihrem Mietvertrag erhalten haben, um künftige Defekte auszuschließen.

  • Was ist bei Schäden oder Mängeln in meinem Zimmer bzw. meiner Wohnung zu tun?

    Schäden und/oder Mängel können Sie einfach online über das Wohnheimportal melden.

    1. Einloggen im Online-Portal
      Geben Sie unter dem Menüpunkt „Verträge“ Ihre Daten (E-Mail und Kennwort) ein. Anschließend gelangen Sie zu einer Listenansicht Ihrer Mietverträge.
       
    2. Schadensmeldung aktivieren
      Aktivieren Sie den aktuell gültigen Mietvertrag durch anklicken und wählen danach den Menüpunkt „Schadensmeldung“ aus.
       
    3. Erstellen einer Schadensmeldung
      Füllen Sie das Formular (Ort, Kategorie, Art und Schadensbeschreibung) vollständig aus und klicken Sie auf „Absenden“. Bitte geben Sie im Formular an, ob wir Ihre Wohnung/WG-Zimmer auch in Ihrer Abwesenheit betreten dürfen.

    Im Menüpunkt „Übersicht Anfragen“ können Sie jederzeit Ihre Meldung überprüfen und eine eventuelle Antwort Ihrer Hausverwaltung einsehen.

     

AUSZUG

  • Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

    Ihre Kündigung muss immer schriftlich und auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen. Eine Kündigung per Mail oder Fax ist nicht rechtsgültig.
    Einen Kündigungsvordruck, den Sie nutzen können, finden Sie hier.

    Das Schreiben können Sie uns per Post zusenden oder persönlich bei uns abgegeben.

  • Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung beachten?

    Sie können Ihren Mietvertrag nach Ablauf des ersten Wohnjahres (12 Monate) sowie zum Ablauf jedes darauf folgenden Monats unter Einbehalt einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden.

    In folgenden Ausnahmefällen kann das Mietverhältnis auch im ersten Wohnjahr vorzeitig beendet werden: Bei einer Exmatrikulation aufgrund

    • der Beendigung des Studiums
    • eines Hochschulwechsels
    • der Aufgabe des Studiums oder
    • nicht bestandener Abschlussprüfung.

    In diesen Fällen wird eine Sonderkündigung zum Ablauf des Folgemonats „nach Wirksamkeit“ (exmatrikuliert zum) anerkannt, sofern die Exmatrikulationsbescheinigung spätestens innerhalb des Wirksamkeitsmonats bzw. spätestens am dritten Werktag des Folgemonats eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Exmatrikulation und/oder Zwangsexmatrikulation nicht unter das Recht zur Sonderkündigung fällt.

  • Was ist nach meiner Kündigung zu tun?

    Vereinbaren Sie bitte ca. 14 Tage vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit Ihrer Hausverwalterin oder Ihrem Hausverwalter. Räumen Sie Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung gemäß den allg. Mietbedingungen bis zum Auszugstermin leer, sodass die Hausverwalterin oder der Hausverwalter mit Ihnen die Abnahme des Zimmers bzw. der Wohnung durchführen kann.

    Sollten Sie an diesem Tag persönlich verhindert sein, kann die Übergabe durch einen Dritten erfolgen. Dieses ist im Vorfeld mit uns abzustimmen.

    Die Rückgabe Ihres Zimmers muss persönlich durchgeführt werden. Erfolgt der Einwurf Ihres Schlüssels in den Briefkasten der Hausverwalterin/ des Hausverwalters, gehen alle im Anschluss festgestellten Mängel zu Ihren Lasten.

  • Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

    Ihre Kaution erhalten Sie, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, etwa drei bis sechs Monaten nach offiziellem Mietende auf ein von Ihnen zu benennendes Konto zurück.

    Hinweis: Bewohner:innen des Wohnheims in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim erhalten ihre Kaution frühestens vier Monaten nach Mietende zurück.

  • Kann ich nach einem Auszug wieder einen Platz im Wohnheim beantragen?

    Mieterinnen und Mieter, die bereits in einer unserer Wohnanlage gewohnt haben, können wieder einen Wohnplatz beantragen, wenn die Höchstmietdauer beim Auszug nicht überschritten wurde. Vorherige Mietzeiten werden beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit des Vertrages angerechnet.