Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe richtet sich an Studierende, die sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Studierenden im Monat vor Beginn ihres Studiums Sozialleistungen, zum Beispiel Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld, bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist von einem Monat nach Studienbeginn. Die Studienstarthilfe sollte daher zügig und zeitnah zum Studienbeginn beantragt werden.

 

  • Wo stelle ich einen Antrag auf Studienstarthilfe?

    Der Antrag ist elektronisch über das Portal „BAföG Digital“ zu stellen. Dort findest du auch alle Infos und wer Anspruch auf die Studienstarthilfe hat.

Telefonische Beratungszeiten

Di:  9:00 - 12:00 Uhr

Do: 9:00 - 12:00 Uhr

Rufe zu den Sprechzeiten gerne direkt bei der für dich zuständigen Sachbearbeitung (unten auf dieser Seite) an.

Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung

Mi: 10:00 - 12:00 Uhr

Adresse: Reckhammerweg 1, 45141 Essen

Mail-Kontakt

E-Mail: ssh(at)stw-edu.de

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