BAföG-Reminder 2025: Jetzt Folgeantrag stellen!

Für eine lückenlose Förderung solltest du deinen Folgeantrag schnellstmöglich stellen.

Frau, die auf den Bildschirm eines Laptops blickt. Auf dem Schreibtisch liegen Bücher.

BAföG wird immer für eine begrenzte Zeitspanne – in der Regel 12 Monate – bewilligt. Anschließend endet die Auszahlung der monatlichen Raten automatisch. Um im kommenden Wintersemester nahtlos weiter gefördert zu werden, solltest du deinen Folgeantrag spätestens bis Ende Mai stellen.

Hintergrund: Zu Beginn des Wintersemesters ist das Arbeitsaufkommen bei uns als BAföG-Amt besonders hoch. Um das Ganze zu entzerren, solltest du dich schon jetzt mit deinem Folgeantrag befassen. Das frühe Einreichen verhindert eine Förderungslücke, die du sonst anderweitig überbrücken müsstest.

Auf einen Blick: Diese Formblätter und Nachweise brauchst du für den Folgeantrag

  • Formblatt 01: Antrag auf Ausbildungsförderung, alternativ Formblatt 09
  • Formblatt 03: Einkommenserklärung von Eltern und ggf. Ehepartner:in
  • Formblatt 05: Leistungsnachweis nach dem vierten Semester
    (nur, falls du im Wintersemester in das fünfte Semester kommst)
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Wintersemester
    (kannst du nachreichen, sobald sie dir vorliegt)
  • Steuerbescheid der Eltern und ggf. Ehepartner:in mit dem Einkommen von vor zwei Jahren
  • aktuelle Nachweise über das eigene Einkommen und Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen)
    (wird nur benötigt, wenn du ein Vermögen und Einkommen hast)
  • Ausbildungsbescheinigung deiner Geschwister
    (wird nur benötigt, falls du Geschwister hast)
  • Mietbescheinigung
    (falls sich deine Adresse seit dem letzten Antrag verändert hat)
  • Krankenversicherungsbescheinigung
    (falls sich deine Daten seit dem letzten Antrag verändert haben)


Formblatt 01 oder Formblatt 09?
Formblatt 01 kannst du durch Formblatt 09 ersetzen, wenn

  • die Zuständigkeit des BAföG-Amtes bestehen bleibt,
  • zwischen Folgeantrag und vorheriger Förderung keine zeitliche Lücke entsteht,
  • deine Einkünfte sich nicht verändert haben und
  • dein Vermögen den aktuellen Freibetrag nicht überschreitet.

 

Bereit? Dann jetzt Antrag auf BAföG Digital einreichen!

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Du hast noch Fragen? Unser BAföG-Team hilft dir weiter.