Gute Aussichten für das kommende Wintersemester: Das 27. BAföG-Änderungsgesetz bringt einige Verbesserungen, von denen du profitieren könntest! Verschiedene Anhebungen, darunter Bedarfssätze und Freibeiträge, bringen vor allem zwei entscheidende Vorteile für Studierende:
- Bekommst du bereits BAföG, könnte sich deine monatliche Förderungssumme erhöhen.
- Hattest du bisher keinen BAföG-Anspruch (z. B. aufgrund des Einkommens deiner Eltern oder deines Alters), könnte sich das ab dem Wintersemester 2022/2023 ändern.
Daher: Lass nichts unversucht und stell in jedem Fall deinen Folge- bzw. Erstantrag!
Verbesserungen im Überblick
Einen ersten Überblick über das, was sich durch die sogenannte 27. BAföG-Novelle ändert, findest du auf unserer Seite zur BaföG-Reform 2022.
Außerdem wirst du bei unserem Dachverband, dem Deutschen Studentenwerk, fündig: https://www.studentenwerke.de/de/content/aenderungen-bafoeg-herbst-2022
Bei Fragen rund ums Thema Ausbildungsförderung steht dir unser BAföG-Amt gerne zur Verfügung. Sprechzeiten und Kontaktdaten findest du hier.