Das Entlastungspaket der Bundesregierung, welches im Kontext der gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise ins Leben gerufen wurde, betrifft unter gewissen Umständen auch dich als Student:in. Im besten Fall winken dir 630,00 €.
Wir haben dir einen kleinen Überblick erstellt, welche Entlastungen für Studis auf den Weg gebracht wurden.
Heizkostenzuschuss: 230,00 €
Wenn du zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen hast und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, erhältst du einen Heizkostenzuschuss. Nach derzeitiger Planung wird er Ende September 2022 ausgezahlt.
Kinderbonus: 100,00 €
Den Kinderbonus bekommt jedes Kind unter 25 Jahren, das 2022 mindestens einen Monat Kindergeld erhalten hat. Der Bonus wird im Juli automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Energiepreispauschale: 300,00 € (netto)
Als Minijobber:in hast du in der Regel Anspruch auf die Energiepreispauschale. Aber Achtung: Du musst deinem Arbeitgeber in jedem Fall schriftlich bestätigen, dass es sich um dein erstes Dienstverhältnis handelt. Denn auch, wenn du mehreren Minijobs nachgehst, erhältst du die Energiepreispauschale nur für dein erstes Dienstverhältnis. Infos dazu gibt’s z. B. auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Du hast Fragen zum Thema Studienfinanzierung? Wir beraten dich kostenfrei und vertraulich. Komm einfach auf uns zu.