Lückenlose Förderung: Jetzt BAföG-Folgeantrag stellen!

Gehen Sie auf Nummer sicher und stellen Sie Ihren Folgeantrag bis zum 15.06.2021.

BAföG wird immer für eine begrenzte Zeitspanne – in der Regel 12 Monate – bewilligt. Anschließend endet die Auszahlung der monatlichen Raten automatisch. Um weiter gefördert zu werden, müssen BAföG-Berechtigte einen Folgeantrag stellen.

Da das Arbeitsaufkommen zu Beginn des Wintersemesters im BAföG-Amt besonders hoch ist, sollten Sie sich schon jetzt mit dem Folgeantrag befassen. Das frühzeitige Einreichen verhindert eine Förderungslücke, die Sie sonst anderweitig überbrücken müssten.

Formulare und Dokumente für den Folgeantrag

Zur Bearbeitung Ihres Folgeantrags benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung
  • Formblatt 3: Einkommenserklärung der Eltern und des Ehegatten
  • ggf. Formblatt 5: Leistungsnachweis nach dem 4. Semester
  • Studienbescheinigung für WS 2021/22
  • Steuerbescheid der Eltern und ggf. des Ehegatten mit dem Einkommen von vor zwei Jahren (2019)
  • ggf. aktuelle Nachweise über das eigene Einkommen und Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen)
  • ggf. Ausbildungsbescheinigung Ihrer Geschwister
  • ggf. Mietbescheinigung (bei Änderung)
  • ggf. Krankenversicherungsbescheinigung (bei Änderung)

Sie haben noch nicht alle Unterlagen zusammen? Kein Problem!

Bestimmte Bescheinigungen wie z. B. den Leistungsnachweis (gem. § 48 BAföG) oder Ihre aktuelle Studienbescheinigung (gem. § 9) können Sie einfach nachreichen.

Schneller zum Folgeantrag mit Formblatt 9
Unter bestimmten Bedingungen können Sie Formblatt 1 durch Formblatt 9 ersetzen. Dadurch können Sie viele gleichbleibende Angaben einfach überspringen und Zeit beim Ausfüllen sparen.

Sie können Formblatt 9 nutzen, wenn

  • die Zuständigkeit des BAföG-Amts bestehen bleibt,
  • zwischen Folgeantrag und vorheriger Förderung keine zeitliche Lücke entsteht,
  • Ihre Einkünfte sich nicht verändert haben,
  • Ihr Vermögen 8.200,00 € (Freibetrag) nicht überschreitet.

Wo reiche ich meinen Antrag ein?
Sie können Ihren Folgeantrag sowohl analog als auch digital stellen. Ihnen stehen drei unterschiedliche Wege offen, Ihren Antrag einzureichen:

1. Analog: Postweg/Einwurf
Sie senden uns Ihre Unterlagen in Papierform per Post (Einschreiben empfohlen) oder werfen sie in unseren Briefkasten auf dem Campus Essen:

Studierendenwerk Essen-Duisburg
Amt für Ausbildungsförderung
Reckhammerweg 1
45141 Essen

2. Digital: Via E-Mail
Sie reichen uns Ihre Dokumente per E-Mail ein: bafoeg[@]stw-edu.de

3. Digital: Online-Plattform
Sie nutzen den Online-Antrag. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten.

Welche Voraussetzungen zur Nutzung erfüllt sein müssen und die Plattform selbst finden Sie unter: www.bafoeg-digital.de
 
Sie haben noch Fragen zum Antrag oder möchten direkt loslegen? Gerne! Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unseres BAföG-Amtes, alle Formulare und hilfreiche FAQ finden Sie unter: www.stw-edu.de/bafoeg