Im Sommersemester 2021 erhöht sich die Regelstudienzeit für Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr West, der Folkwang Universität der Künste, der HBK und der EUFOM/FOM (Vollzeit) erneut um ein Semester.
Studierende, die bereits seit dem Sommersemester 2020 eingeschrieben sind, profitieren damit von insgesamt drei zusätzlichen Semestern Regelstudienzeit.
Förderungshöchstdauer des BAföG verlängert sich
Für Studierende, die BAföG erhalten, ist die Anhebung der Regelstudienzeit mit einer Verlängerung der sogenannten Förderungshöchstdauer (FHD) verbunden. Das bedeutet: BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten ein zusätzliches Semester lang BAföG. Auch dann, wenn sie von den vergangenen beiden Verlängerungen profitiert haben.
Leistungsnachweis wird später fällig
Auch die Vorlage des Leistungsnachweises ist von der Verlängerung betroffen. Aufgrund der Anpassung verschiebt sich der Nachweis entsprechend nach hinten:
- Studienbeginn vor dem Wintersemester 2020/2021: drei Semester später
- Studienbeginn im Wintersemester 2020/2021: zwei Semester später
- Studienbeginn im Sommersemester 2021: ein Semester später
Die Anzahl der ECTS-Punkte, die Studierende nachweisen müssen, verändert sich nicht. Die genaue Höhe ist vom jeweiligen Studiengang abhängig.
Die Verlängerung wirft bei Ihnen Fragen auf? Wir beantworten sie Ihnen gerne! Bitte wenden Sie sich an unser BAföG-Amt.