Der BAföG-Antrag: So geht’s richtig!

Damit die Antragstellung problemlos und schnell funktioniert, gibt es einige Dinge, auf die Sie achten sollten.

 

Tipps für den BAföG-Antrag

BAföG-Antrag (c) DSW, Jan Eric Euler

Fristen und Termine:
Geld gibt es frühestens ab Antragstellung. Insbesondere Weiterförderungsanträge können Sie bereits mehrere Monate im Voraus stellen und die Immatrikulationsbescheinigung nachreichen.

Der formlose Antrag:
Es gibt die Möglichkeit, einen „formlosen Antrag“ zu stellen. Dieser kann fristwahrend bis zum letzten Tag eines Monats gestellt werden, sodass es für den gesamten Monat rückwirkend Geld gibt. Die benötigten Formulare und Papiere können Sie anschließend nachreichen. Den formlosen Antrag könnt Sie hier kostenlos runterladen.

Belegen:
An den Stellen in den Formularen die mit einem großen „B“ markiert sind, werden Belege benötigt! Nehmen Sie sich die Zeit und sammeln diese zusammen, sodass Ihr Antrag am Ende vollständig und korrekt vorliegt. Erst dann ist eine abschließende Bearbeitung möglich.

Der Wiederholungsantrag:
Stellen Sie Wiederholungsanträge frühzeitig, bestenfalls bereits im Sommer! So kann die Flut an Wiederholungsanträgen zügig bearbeitet werden und kollidiert nicht mit den Erstanträgen zu Beginn des Wintersemesters. Die Immatrikulationsbescheinigung können Sie nach der Rückmeldung für das Semester nachreichen.

Richtige Angaben:
Seien Sie ehrlich! Indem wissentlich Falschangaben über Einkommen & Co gemacht werden, macht man sich strafbar.

  1. Wichtig bei der Angabe von Vermögen ist beispielweise, dass ein Auto auch ein anzugebender Vermögenswert ist. Es gilt hier generell das „Erklärungsprinzip“, welches Sie dazu verpflichtet, solche Dinge anzugeben.
  2. Sobald sich Ihre Verhältnisse ändern – veränderte Wohnsituation, neuer Nebenjob – sind Sie dazu verpflichtet, dies beim BAföG-Amt zu melden, damit ggf. eine Anpassung des BAföG erfolgen kann.
  3. Indem Sie an den Stellen im Formular, an denen Sie keine Angaben machen müsst – zum Beispiel wenn es um die Angabe zu leiblichen Kindern geht  – einen diagonalen Strich setzt oder eine „0,00 €“ bei den Vermögensangaben vermerkt, können die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter leichter erkennen, dass Sie diese Stelle gesehen und somit absichtlich nicht ausgefüllt habt.

Wer nicht fragt, bleibt …:
Erkundigt Euch! Bei Fragen und Sorgen rund ums Thema BAföG können Sie die Sprech- und Beratungszeiten des BAföG-Teams am Reckhammerweg 1 in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Ihnen die Hinweisblätter zu den jeweiligen Formularen beim Ausfüllen helfen. Diese liegen neben den Formularen am Eingang aus.
Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie hier.

Fazit:
Wenn Sie Ihre Anträge vollständig, korrekt und rechtzeitig eingereicht haben, dauert die Bearbeitung bis zur ersten Überweisung auf Ihr Konto lediglich zwischen zwei und vier Wochen.