Die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW (ARGE StW) wurde eingeladen, schriftlich und mündlich im Rahmen einer Anhörung des Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags über den Entwurf der Landesregierung zum Haushalt 2022 Stellung zu nehmen.
Warum steigt der Zuschuss für die Studierendenwerke lediglich im Promille-Bereich?
Um Tarifsteigerungen aufzufangen, steigen die Zuschüsse zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Studierendenwerke ab 2022 um 0,75 %, von 44,5 Mio. Euro auf rund 44,8 Mio. Euro (+334.800 Euro).
Für die BAföG-Aufwandserstattung sind abermals keine Erhöhungen geplant, die letzte datiert aus dem Jahr 2018. Auch höhere Investitionszuschüsse und die Bereitstellung von Digitalisierungsmitteln sind im Haushaltsentwurf nicht enthalten.
Jörg J. Schmitz, Sprecher Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW sagt:
„Die Studierendenwerke selbst sind, obwohl teilweise die gesamte Belegschaft der Hochschulgastronomie in Kurzarbeit geschickt werden musste, recht ordentlich durch diese Pandemie gekommen – bislang.
Für 2022 benötigen die Studierendenwerke vom Land realistische Haushaltsansätze, um die Grundfinanzierung der sozialen Hochschulinfrastruktur langfristig zu gewährleisten. Bei den Studierendenwerken sparen heißt den Studentinnen und Studenten an den NRW-Hochschulen, insbesondere nach den finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie, in die Tasche zu greifen.
Kurzfristig wird dringend die Verlängerung des Corona-Rettungsschirms für die Studierendenwerke benötigt, damit bei einem möglichen Wegfall des Kurzarbeitergeldes zum Jahresende 2021 nicht die über 4.500 Beschäftigten der Studierendenwerke in Teilen um ihre Arbeitsplätze bangen müssen.“
Die Forderungen der ARGE StW im Überblick
- Erhöhung des Allg. Zuschuss ab 2022 dauerhaft um 6,5 Mio. Euro von derzeit 44,5 auf insgesamt 51 Mio. Euro. Ab 2023 eine Dynamisierung um 4 Mio. Euro per anno.
- Einmalige Erhöhung der BAföG-Aufwandserstattung in 2022 um 7,7 Mio. Euro von derzeit 22,2 auf insgesamt 29,9 Mio. Euro.
- Steigerung der Investitionszuschüsse ab 2022 dauerhaft um 5,8 Millionen Euro von derzeit 4,2 auf insgesamt 10 Mio. Euro per anno.
- Eine Partizipation an den Digitalisierungsmitteln der Hochschulen oder einen eigenen Haushaltstitel „Digitalisierung“ für die Studierendenwerke in Höhe von 5 Mio. Euro per anno.
Die schriftliche Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4381.pdf
Kontakt
Olaf Kroll, M.A.
Referent der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
c/o Kölner Studierendenwerk
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Telefon: +49 174-1683174
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