BAföG-Reform
Lange mussten Studierende warten, dieses Jahr soll es soweit sein. Die geplante BAföG-Reform soll voraussichtlich zum Wintersemester 2019 in Kraft treten und nicht nur dafür sorgen, dass Studierende künftig mehr Geld zur Verfügung haben, sondern auch, dass mehr Studentinnen und Studenten überhaupt BAföG beziehen können.
Zum einen soll der Förderhöchstsatz von 735,00 € auf 850,00 € monatlich angehoben werden. U.a. soll aufgrund stetig steigender Wohnkosten der Mietzuschlag für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, von 250,00 € auf 325,00 € angehoben werden. Die individuellen Bedarfssätze sollen bis zum Jahr 2020 um insgesamt sieben Prozent steigen. Zum anderen sollen die Einkommensfreibeträge in zwei Schritten auf insgesamt neun Prozent erhöht werden, damit Studierende aus Familien, die bislang nur knapp über der Grenze lagen, künftig einen Anspruch auf BAföG haben.
Doch Skepsis bleibt, ob die Änderungen tatsächlich ausreichen, um auf die steigenden Lebenshaltungskosten von Studierenden zu reagieren. Laut aktualisierter FiBS-Studie greifen die Reformen der Bundesregierung zu kurz. Alle Ergebnisse zur Studie finden Sie hier: ow.ly/KFes30nkFyG
Kindergeld
Für alle Studierenden unter 25: Ab dem 01.07.2019 wird das Kindergeld erhöht. Während in den Vorjahren lediglich eine Erhöhung von zwei Euro pro Monat/pro Kind stattfand, wird das Kindergeld ab Juli diesen Jahres um weitere 10,00 € monatlich angehoben. Das bedeutet, dass der Zuschuss von bislang 194,00 € für das erste und zweite Kind auf 204,00 € ansteigt. Für das dritte Kind gibt es 210,00 € und für jedes weitere Kind 235,00 €.
Wirft man schon jetzt einen Blick auf das kommende Jahr, so ist die nächste Erhöhung bereits für 2020 geplant. Dann sollen weitere 15,00 € pro Monat veranschlagt werden.
Mindestlohn
Bereits pünktlich zum Jahreswechsel wurde der Mindestlohn angehoben. Ab dem 01.01.2019 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt 8,84 € nun 9,19 € pro Stunde.
So geht’s weiter: Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Diesmal wurde von der Mindestlohnkommission eine Anpassung in zwei aufeinanderfolgenden Schritten empfohlen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt, sodass die nächste Erhöhung bereits im Januar 2020 erfolgt. Dann steigt der Stundenlohn auf 9,35 €.
Minijobberinnen und -jobber aufgepasst: Um weiterhin als geringfügig beschäftigte/r Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer eingestuft zu werden, darf das Gehalt trotz höheren Stundenlohns die Grenze von 450,00 € nach wie vor nicht überschreiten.