In den nächsten zwei Jahren übernimmt Pascal Winter, Student der Universität Duisburg-Essen (UDE), den Vorsitz des Gremiums. Zur Stellvertreterin wurde Vera Timmerberg, Mitarbeiterin der Folkwang Universität der Künste, gewählt.
Der Verwaltungsrat besteht gemäß Studierendenwerksgesetz (StWG) für das Land Nordrhein-Westfalen aus neun Mitgliedern, die alle zwei Jahre gewählt werden. Neben zwei Bediensteten des STUDIERENDENWERKS setzt sich der Rat aus Studierenden, Vertreter:innen der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich und einer Person des öffentlichen Lebens mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet zusammen.
Die Zusammensetzung bis 31.03.2025 im Überblick
Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des STUDIERENDENWERKS:
- Pascal Winter, Universität Duisburg-Essen (Vorsitzender)
- Frauke Pohlschmidt, Universität Duisburg-Essen
- Lars Hohendahl, Hochschule Ruhr West
- Cora Liebscher, Folkwang Universität der Künste
Ein anderes Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des STUDIERENDENWERKS:
- Vera Timmerberg, Folkwang Universität der Künste (stellv. Vorsitzende)
Zwei Bedienstete des STUDIERENDENWERKS:
- Christine Albrecht
- Andreas Beuchel
Eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet
- Marten Dahlhaus
Ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule, im Regelfall eine Kanzlerin oder ein Kanzler, im Zuständigkeitsbereich des STUDIERENDENWERKS:
- Dipl.-Kfm. Jens Andreas Meinen, Kanzler der Universität Duisburg-Essen
Aufgaben des Verwaltungsrats
Neben der Geschäftsführung ist der Verwaltungsrat das zentrale Organ im STUDIERENDENWERK. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Erlass und Änderung der Satzung,
- Erlass und Änderung der Beitragsordnung,
- Vorschlag an das Ministerium für Wissenschaft und Forschung für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- Regelung des Dienstverhältnisses der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- Erlass und Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des STUDIERENDENWERKSund die Überwachung ihrer Einhaltung
- Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht
- Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichts der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und Feststellung des Jahresabschlusses
- Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers aufgrund des Prüfberichts der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers
- Bestimmung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers
- Entscheidung über alle sonstigen Angelegenheiten des STUDIERENDENWERKS, soweit es sich nicht um die Leitung und Geschäftsführung des STUDIERENDENWERKS handelt.