Ab dem 01.06.2022 gilt das 9-Euro-Ticket. Dieses bundesweite Nahverkehrsticket ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung, welches im Kontext der gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise ins Leben gerufen wurde.
Was bedeutet das 9-Euro-Ticket nun für dich und dein Semesterticket? Wir haben einen FAQ-Überblick erstellt.
Inwiefern sind Studierende vom 9-Euro-Ticket betroffen?
Dank deines Semestertickets besitzt du quasi automatisch ein 9-Euro-Ticket. Die Gültigkeit des Semestertickets wird zeitweise ausgeweitet. Das bedeutet: Im genannten Zeitraum können Studierende ihr bereits erworbenes Semesterticket bundesweit im Nahverkehr nutzen.
Wann gilt das 9-Euro-Ticket?
Vom 01.06. bis zum 31.08.2022 ist dein Semesterticket ein 9-Euro-Ticket und damit in ganz Deutschland gültig.
Musst du das 9-Euro-Ticket erwerben?
Nein, dein vorhandenes Semesterticket gilt als 9-Euro-Ticket. Du musst dich um nichts kümmern.
Bekommen Studierende Kosten erstattet?
Ja, als Student:in bekommst du die Differenz zum bereits gezahlten Mobilitätsbeitrag zurück. Der genaue Ablauf wird von den Hochschulen individuell geregelt. Bitte informiere dich bei der Hochschule Ruhr West, der Universität-Duisburg-Essen und der Folkwang Universität der Künste bzw. den jeweiligen Studierendenvertretungen.
Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden?
Vom 01.06. bis zum 31.08.2022 kannst du mit deinem Semesterticket den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Dazu gehören Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S- und Regionalbahnen. Das 9-Euro-Ticket gilt ausschließlich für Bahnfahrende der 2. Klasse. Der Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC) ist ausgeschlossen.
Wer oder was darf mitgenommen werden?
Das 9-Euro-Ticket ist personenbezogen. Eine Fahrrad- und Personenmitnahme ist ausschließlich im VRR-Bereich möglich.
Du hast noch offene Fragen? Wende dich an die Expertinnen und Experten der Verkehrsbetriebe!