FAQ zum Sozialbeitrag

Stand: November 2022

  • Was ist der Sozialbeitrag?

    Der Sozialbeitrag ist ein Teil des Semesterbeitrags, der zweimal im Jahr fällig ist. Dieser Semesterbeitrag wird von der jeweiligen Hochschule, an der die oder der Studierende eingeschrieben ist, mit jeder neuen Rückmeldung eingezogen.

    Der Semesterbeitrag setzt sich aus drei verschiedenen Posten zusammen: dem Sozialbeitrag für das STUDIERENDENWERK, den Kosten für das Semesterticket und dem Beitrag für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

     

  • Wofür wird der Sozialbeitrag verwendet?

    Neben selbst erwirtschafteten Einnahmen (zum Beispiel durch die Mensen und Cafeterien) und staatlichen Zuschüssen zählt der Sozialbetrag zu den Einnahmequellen aller Studenten- und Studierendenwerke in Deutschland.

    Der Sozialbeitrag fließt in alle Dienstleistungsbereiche des STUDIERENDENWERKS. Neben der Gastronomie, der Versorgung in Form von Wohnraum*, Kinderbetreuung, Beratung und interkulturellen Veranstaltungen zählen dazu auch die Darlehenskasse der Studierendenwerke (DAKA e.V.) sowie der Härtefonds zu den Verwendungszwecken der Beiträge.

    Aufgrund der Lücke zwischen benötigten Zuwendungen und allgemeinen Zuschüssen vom Land Nordrhein-Westfalen spielt der Sozialbeitrag im Hinblick auf die Instandhaltung und Sanierung von Wohnheimen*, Mensen, Cafeterien und Kindertagesstätten eine immer größere Rolle.

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    *Der Sozialbeitrag ist gesetzlich nicht für die Versorgung mit Wohnraum vorgesehen. Die Maßgabe besteht für Studierendenwerke darin, in diesem Bereich kostendeckend zu arbeiten. Unter den aktuellen Gegebenheiten ist uns dies allerdings nicht möglich, sodass wir den Wohnheimbereich ebenfalls über Sozialbeiträge bezuschussen müssen.

    Ein Grund sind die Förderrichtlinien des sozialen Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen, die für die Studierendenwerke ungeeignet sind. Studentisches Wohnen zeichnet sich durch einen häufigen Mieterwechsel – verbunden mit hohem administrativen Aufwand und intensiver Abnutzung der Einrichtungen – aus. Hinzu kommen spezielle Betreuungsangebote insbesondere für internationale Studierende, die zu 75 % Gäste in unseren Häusern sind. Im Unterschied zu anderen Bauherren im sozialen Wohnungsbau bleibt bei uns die Zweckbindung für soziales Wohnen quasi unbegrenzt bestehen, wohingegen vor allem private Investoren nach 10 Jahren nicht mehr daran gebunden sind und an steigenden Immobilienpreisen partizipieren.  

    Auf diesen Umstand weist die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW schon seit vielen Jahren hin. Dem Land Nordrhein-Westfalen ist dieses Problem bekannt und es hat daher eine Untersuchung für studentisches Wohnen in Auftrag gegeben. Wir sind zuversichtlich, auf Basis der Studienergebnisse verbesserte, an unseren Bedarf angepasste Förder- und Unterhaltsinstrumente an die Hand zu bekommen, um die Zweckentfremdung der Sozialbeiträge stoppen zu können.  Auch im Studierendenwerk Essen-Duisburg sind mehr als 50 % des Wohnheimbestandes sanierungsbedürftig.

  • Welche aktuellen Verwendungsbeispiele gibt es?

    Unsere Wohnanlagen müssen kontinuierlich betreut und instandgehalten werden. Dazu kommen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Im Juni 2022 konnten wir zum Beispiel die umfängliche Sanierung des Wohnheims Tulpenstraße 10-14 in Duisburg abschließen.*

    Auch in der Gastronomie ist viel in Bewegung: Nach dem Umbau der Roten und der Gelben Cafete (beides Campus Essen) steht die Sanierung des Duisburger U-Café kurz vor dem Abschluss.

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    * Der Sozialbeitrag ist gesetzlich nicht für die Versorgung mit Wohnraum vorgesehen. Die Maßgabe besteht für Studierendenwerke darin, in diesem Bereich kostendeckend zu arbeiten. Unter den aktuellen Gegebenheiten ist uns dies allerdings nicht möglich, sodass wir den Wohnheimbereich ebenfalls über Sozialbeiträge bezuschussen müssen.

    Ein Grund sind die Förderrichtlinien des sozialen Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen, die für die Studierendenwerke ungeeignet sind. Studentisches Wohnen zeichnet sich durch einen häufigen Mieterwechsel – verbunden mit hohem administrativen Aufwand und intensiver Abnutzung der Einrichtungen – aus. Hinzu kommen spezielle Betreuungsangebote insbesondere für internationale Studierende, die zu 75 % Gäste in unseren Häusern sind. Im Unterschied zu anderen Bauherren im sozialen Wohnungsbau bleibt bei uns die Zweckbindung für soziales Wohnen quasi unbegrenzt bestehen, wohingegen vor allem private Investoren nach 10 Jahren nicht mehr daran gebunden sind und an steigenden Immobilienpreisen partizipieren.  

    Auf diesen Umstand weist die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW schon seit vielen Jahren hin. Dem Land Nordrhein-Westfalen ist dieses Problem bekannt und es hat daher eine Untersuchung für studentisches Wohnen in Auftrag gegeben. Wir sind zuversichtlich, auf Basis der Studienergebnisse verbesserte, an unseren Bedarf angepasste Förder- und Unterhaltsinstrumente an die Hand zu bekommen, um die Zweckentfremdung der Sozialbeiträge stoppen zu können.  Auch im Studierendenwerk Essen-Duisburg sind mehr als 50 % des Wohnheimbestandes sanierungsbedürftig.

  • Wie hoch war der Sozialbeitrag bislang?

    Zuletzt lag der Semesterbeitrag des Studierendenwerks Essen-Duisburg bei 100,00 €. Vor dieser Anpassung blieb der Sozialbeitrag über viele Jahre stabil und betrug 95,00 €.

  • Wie stark wird der Sozialbeitrag erhöht?

    Der Sozialbeitrag wird um 10,00 € erhöht. Damit liegt er nun bei 110,00 €.

  • Wann wird der Sozialbeitrag erhöht?

    Die Erhöhung erfolgt zum Sommersemester 2023. Das bedeutet, dass der neue Sozialbeitrag ab der nächsten Rückmeldung fällig wird.

  • Warum muss der Sozialbeitrag erhöht werden?

    Die Erhöhung ist notwendig, um den jetzigen Standard unseres Versorgungsauftrags aufrechtzuerhalten. Personal- und Sachkosten sind deutlich gestiegen. Durch bevorstehende Tariferhöhungen werden sich die Personalausgaben erneut steigern. Da die Zuschüsse des Landes NRW diese Kostensteigerungen nicht decken, ist es uns als STUDIERENDENWERK derzeit nicht möglich, Mehrausgaben anderweitig zu kompensieren.

    Momentan bleiben uns nur wenige Stellschrauben, an denen wir drehen können. Studierende können sich sicher sein, dass wir uns die Erhöhung des Sozialbeitrags alles andere als leicht gemacht haben.

    Bedauerlicherweise wurden in der Vergangenheit keine sichernden Rücklagen gebildet, auf die nun zurückgegriffen werden kann. Die Weichen für eine Neuausrichtung sind gestellt: Aktuell befinden wir uns auf einem Konsolidierungspfad. Dies lässt sich unter den aktuellen Bedingungen leider nur mithilfe einer Anhebung der Sozialbeiträge erreichen.

    Trotz immenser Kostensteigerungen bei den nordrhein-westfälischen Studenten- und Studierendenwerke gewährt das Land NRW ihnen lediglich eine Zuschusserhöhung von 0,75 %. Zum Vergleich: Mit knapp 30 % ist der Anteil des Sozialbeitrags an den Gesamteinnahmen des STUDIERENDENWERKS mittlerweile fast dreimal so hoch wie die Zuschüsse des Landes NRW. Seit Anfang der 1990er Jahre sind die Zuschüsse von damals noch 25 % auf aktuell rund 10 % gesunken.

    Rückblick: Die Besorgnis über die jetzige und zukünftige finanzielle Ausgangslage aller Studenten- und Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen brachte der offene Brief der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW und des Landes-ASten-Treffen NRW zur unzureichenden Zuschusserhöhung der Studierendenwerke in 2022 auf den Punkt.

    Darin forderten wir die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Isabel Pfeiffer-Poensgen, dazu auf, die Zuschussplanung für das Jahr 2022 zu korrigieren. Die Studierendenwerke möchten es nicht hinnehmen, dass zu geringe Zuschusserhöhungen zu Lasten der Studierenden gehen.

    Auszug aus dem offenen Brief vom 24.11.2021: „Die  Landesregierung  nimmt  offensichtlich  in  Kauf,  dass  die  finanziellen Lasten der Studierenden steigen oder die Leistungen der sozialen Infrastruktur am Campus, die maßgeblich von den Studierendenwerken erbracht werden, eingeschränkt werden. […] Die Landesregierung  macht die Studierenden – zum wiederholten Mal – als Zielgruppe der sozialen und wirtschaftlichen  Hilfen der Studierendenwerke zu Hauptkosten- und  damit Hauptleidtragenden.“

  • Wofür wird das zusätzliche Geld eingesetzt?

    Die zusätzlichen Einnahmen durch den erhöhten Sozialbeitrag kommen überall dort zum Einsatz, wo finanzielle Lücken aufgrund zu geringer Zuschüsse gefüllt werden müssen. Das Letzte, was wir als STUDIERENDENWERK möchten, ist es, unsere Angebote einzuschränken. Darüber hinaus tragen wir Verantwortung gegenüber allen Beschäftigten. Wir möchten langfristige Perspektiven schaffen.  

    Insofern dienen die Mehreinnahmen dazu, weiterhin im gleichen Maß für Studierende da zu sein, die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten und zu verbessern. Dabei geht es um das gesamte Spektrum unseres Auftrags – beispielsweise um die Sicherung unserer sozialen und psychologischen Beratungsstelle, die in jeder Studienphase kostenlose Beratungen anbietet, als auch um überfällige Sanierungen von Wohnheimen*, Mensen und Cafeterien. 

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    * Der Sozialbeitrag ist gesetzlich nicht für die Versorgung mit Wohnraum vorgesehen. Die Maßgabe besteht für Studierendenwerke darin, in diesem Bereich kostendeckend zu arbeiten. Unter den aktuellen Gegebenheiten ist uns dies allerdings nicht möglich, sodass wir den Wohnheimbereich ebenfalls über Sozialbeiträge bezuschussen müssen.

    Ein Grund sind die Förderrichtlinien des sozialen Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen, die für die Studierendenwerke ungeeignet sind. Studentisches Wohnen zeichnet sich durch einen häufigen Mieterwechsel – verbunden mit hohem administrativen Aufwand und intensiver Abnutzung der Einrichtungen – aus. Hinzu kommen spezielle Betreuungsangebote insbesondere für internationale Studierende, die zu 75 % Gäste in unseren Häusern sind. Im Unterschied zu anderen Bauherren im sozialen Wohnungsbau bleibt bei uns die Zweckbindung für soziales Wohnen quasi unbegrenzt bestehen, wohingegen vor allem private Investoren nach 10 Jahren nicht mehr daran gebunden sind und an steigenden Immobilienpreisen partizipieren.  

    Auf diesen Umstand weist die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW schon seit vielen Jahren hin. Dem Land Nordrhein-Westfalen ist dieses Problem bekannt und es hat daher eine Untersuchung für studentisches Wohnen in Auftrag gegeben. Wir sind zuversichtlich, auf Basis der Studienergebnisse verbesserte, an unseren Bedarf angepasste Förder- und Unterhaltsinstrumente an die Hand zu bekommen, um die Zweckentfremdung der Sozialbeiträge stoppen zu können.  Auch im Studierendenwerk Essen-Duisburg sind mehr als 50 % des Wohnheimbestandes sanierungsbedürftig.

  • Wer entscheidet über die Erhöhung?

    Die Entscheidung wird im Verwaltungsrat des STUDIERENDENWERKS getroffen. Neben Hochschulbeschäftigten und Bediensteten des STUDIERENDENWERKS setzt sich dieser auch aus insgesamt vier Studierenden der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr West und der Folkwang Universität der Künste zusammen. Aktueller Vorsitzender ist UDE-Student Marten Dahlhaus.

    Trotz umfangreicher Diskussionen herrschte im Verwaltungsrat Einigkeit über die Notwendigkeit dieses Schritts, sodass die Erhöhung am 21.06.2022 beschlossen wurde.  

     

  • Wie lange liegt die letzte Erhöhung zurück?

    Die letzte Erhöhung fand zum Sommersemester 2022 statt. Davor blieb der Sozialbeitrag zehn Jahre stabil.  

  • Warum ist der Sozialbeitrag so wichtig für das STUDIERENDENWERK?

    Der Sozialbeitrag ist eine zentrale Einnahmequelle für Studenten- und Studierendenwerke. Sie sorgt dafür, dass unsere Services angeboten und weiterentwickelt werden können.

  • Wer kontrolliert im STUDIERENDENWERK, dass das Geld zweckbezogen eingesetzt wird?

    Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Essen-Duisburg ist das Kontrollorgan, das die Verwendung der Gelder prüft. Zusätzlich erfolgt eine jährliche Wirtschaftsprüfung.

  • Was hilft dem STUDIERENDENWERK kurz- und langfristig?

    Die größte Entlastung – und das ist unsere Hoffnung – bekämen wir durch Landeszuschüsse, die den reellen Verhältnissen angepasst sind. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW und des Landes-ASten-Treffen NRW ein.

    Aber auch du kannst uns unterstützen – kurzfristig, nachhaltig und vor allem sehr unkompliziert: Nutze unsere Angebote und profitiere von den Vorteilen deines Studierendenstatus! Die größte Unterstützung gibst du uns, indem du regelmäßig Gast in unseren Mensen und Cafeterien bist. Jedes Mittagessen, jeder Snack und jedes Getränk ist ein Beitrag.  

    Dazu gehört auch, unsere gemeinsame Campus-Infrastruktur, die naturgemäß ständig im Wandel ist, aktiv mitzugestalten. Ob per E-Mail, über unser Formular auf der Website oder via Instagram-Nachricht: Wir freuen uns immer über Feedback. Teil uns deine Ideen, Gedanken und Erfahrungen mit!

  • Ich nutze die Dienstleistungen des STUDIERENDENWERKS nicht. Kann ich mir den Betrag erstatten lassen?

    Nein, eine Erstattung ist nicht möglich. Da es sich beim Sozialbeitrag um einen Solidarbeitrag handelt, begründet die Nicht-Inanspruchnahme der Dienstleistungen keine Senkung oder gar einen Erlass. Gemäß unserer Beitragsordnung sind Erstattung, Stundung oder Erlass dieses Beitrages grundsätzlich ausgeschlossen.

    Abseits rechtlicher Fragen: Wir sind sozialer Dienstleister auf dem Campus durch und durch. Unser tagtäglicher Einsatz gilt „unseren“ Studierenden, denen wir mit viel Herzblut den Rücken freihalten. Daher ermutigen wir alle Studierenden, die dies bislang nicht oder selten getan haben, die Services ihres STUDIERENDENWERKS intensiv zu nutzen. Support your locals!