
FAQ zum Sozialbeitrag
Stand: Februar 2025
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Was ist der Sozialbeitrag?
Der Sozialbeitrag ist ein Teil des Semesterbeitrags, der jedes Semester fällig ist. Dieser Semesterbeitrag wird von der jeweiligen Hochschule, an der Du eingeschrieben bist, mit jeder neuen Rückmeldung eingezogen.
Der Semesterbeitrag setzt sich aus drei verschiedenen Posten zusammen: dem Sozialbeitrag für das STUDIERENDENWERK, den Kosten für das Semesterticket und dem Beitrag für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).
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Wofür wird der Sozialbeitrag verwendet?
Neben selbst erwirtschafteten Einnahmen (zum Beispiel durch die Mensen und Cafeterien) und staatlichen Zuschüssen zählt der Sozialbeitrag zu den zentralen Einnahmequellen aller Studierendenwerke in Deutschland.
Der Sozialbeitrag fließt in alle Dienstleistungsbereiche des STUDIERENDENWERKS. Neben der Gastronomie, der Kinderbetreuung, der Beratung, so wie den interkulturellen Veranstaltungen, zählen auch Aktionen für Studierende zu den Verwendungszwecken der Beiträge. Auch unsere Beratungen zur Studienfinanzierung mitsamt DAKA und Härtefonds-Beratungen zählen zu den Verwendungszwecken.
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Wie hoch war der Sozialbeitrag bislang?
Die letzten zwei Semester lag der Sozialbeitrag des Studierendenwerks Essen-Duisburg bei 110€.
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Wie wird der Sozialbeitrag erhöht?
Der Sozialbeitrag wird zum Sommersemester 2025 um 10,00 €, zum Wintersemester 2025/26 um weitere 5,00 € erhöht.
Damit liegt er im Sommersemester 2025 bei 120,00 € und ab dem Wintersemester 2025/26 bei 125,00 €.
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Wann wird der Sozialbeitrag erhöht?
Die erste Stufe der Erhöhung erfolgt zum Sommersemester 2025. Das bedeutet, dass der neue Sozialbeitrag ab der nächsten Rückmeldung fällig wird.
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Warum muss der Sozialbeitrag erhöht werden?
Die Erhöhung ist notwendig, um den jetzigen Standard unseres Versorgungsauftrags aufrechtzuerhalten. Personal- und Sachkosten sind deutlich gestiegen. Durch bevorstehende Tariferhöhungen werden die Personalausgaben erneut steigen. Sozialbeiträge müssen kontinuierlich angepasst werden, um den wirtschaftlichen Faktoren besser begegnen zu können. Selbstverständlich reagieren wir auch intern mit Optimierungen aller Aufgabenbereiche und der Automatisierung repetitiver Prozesse durch bspw. KI, um die veränderten Bedingungen nicht allein über die Erhöhung des Sozialbeitrags zu kompensieren.
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Wofür wird das zusätzliche Geld eingesetzt?
Die zusätzlichen Einnahmen durch den erhöhten Sozialbeitrag kommen überall dort zum Einsatz, wo finanzielle Lücken gefüllt werden müssen. Das Letzte, was wir als STUDIERENDENWERK möchten, ist es, die Angebote für unsere Studierenden einzuschränken. Darüber hinaus tragen wir Verantwortung gegenüber allen Beschäftigten. Wir möchten langfristige Perspektiven für unser Team und euch Studierende schaffen.
Insofern dienen die Mehreinnahmen dazu, weiterhin im gleichen Maß für Studierende da zu sein, die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten und zu verbessern. Dabei geht es um das gesamte Spektrum unseres Auftrags – beispielsweise um die Sicherung unserer sozialen und psychologischen Beratungsstelle, die in jeder Studienphase kostenlose Beratungen anbietet.
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Wer entscheidet über die Erhöhung?
Die Entscheidung wird im Verwaltungsrat des STUDIERENDENWERKS getroffen.
Neben Hochschulbeschäftigten und Bediensteten des STUDIERENDENWERKS setzt sich dieser auch aus insgesamt vier Studierenden der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr West und der Folkwang Universität der Künste zusammen. Aktueller Vorsitzender ist UDE-Student Pascal Winter.
Trotz umfangreicher Diskussionen herrschte im Verwaltungsrat Einigkeit über die Notwendigkeit dieses Schritts, sodass die Erhöhung am 12.11.2024 beschlossen wurde.
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Wie lange liegt die letzte Erhöhung zurück?
Die letzte Erhöhung fand zum Sommersemester 2023 statt.
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Warum ist der Sozialbeitrag so wichtig für das STUDIERENDENWERK?
Der Sozialbeitrag ist eine zentrale Einnahmequelle für Studierendenwerke. Mit diesen Mitteln sorgen wir dafür, dass unsere Services überhaupt angeboten und auch weiterentwickelt werden.
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Wer kontrolliert im STUDIERENDENWERK, dass das Geld zweckbezogen eingesetzt wird?
Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Essen-Duisburg ist das Kontrollorgan, das die Verwendung der Gelder prüft. Zusätzlich erfolgt eine jährliche Wirtschaftsprüfung.
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Was hilft dem STUDIERENDENWERK kurz- und langfristig?
Auch du kannst uns unterstützen – kurzfristig, nachhaltig und vor allem sehr unkompliziert: Nutze unsere Angebote und profitiere von den Vorteilen deines Studierendenstatus! Die größte Unterstützung gibst du uns, indem du regelmäßig Gast in unseren Mensen und Cafeterien bist. Jedes Mittagessen, jeder Snack und jedes Getränk ist ein Beitrag.
Dazu gehört auch unsere gemeinsame Campus-Infrastruktur, die naturgemäß ständig im Wandel ist, aktiv mitzugestalten. Ob per E-Mail, über unser Formular auf der Website oder via Instagram-Nachricht: Wir freuen uns immer über Feedback. Teil uns deine Ideen, Gedanken und Erfahrungen mit! So können wir euch jeden Tag mehr Service bieten.
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Ich nutze die Dienstleistungen des STUDIERENDENWERKS nicht. Kann ich mir den Betrag erstatten lassen?
Nein, eine Erstattung ist nicht möglich. Da es sich beim Sozialbeitrag um einen Solidarbeitrag handelt, begründet die Nicht-Inanspruchnahme der Dienstleistungen keine Senkung oder gar einen Erlass. Gemäß unserer Beitragsordnung sind Erstattung, Stundung oder Erlass dieses Beitrages grundsätzlich ausgeschlossen.