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Wer ist Eaternity und wo bekomme ich weitere Informationen?
Der Eaternity-Score ist die erste Auszeichnung für eine Zukunft mit klimafreundlichen Lebensmitteln weltweit und wird zusammen mit Partnern von Eaternity sowie aus der Wissenschaft errechnet.
Weitere Infos und Hintergründe zur Berechnung des Umwelt-Score findest du unter: eaternity.org
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Wie funktioniert der Umwelt-Score?
Der Umweltscore der jeweiligen Speise basiert auf deren Rezeptur sowie den darin enthaltenen
Artikeln. Diese werden mittels der Eaternity-Datenbank (EDB) bewertet. Daraus ergibt sich eine
Sterne-Bewertung, die angibt, wie klimafreundlich die Speisen sind. Ergänzend dazu, erfährst du auf
der Homepage den konkreten CO₂-Wert, den die gesamte Speise verursacht. -
Was ist der Umwelt-Score?
Der Umwelt-Score schafft Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit, indem du mit Hilfe des Scores auf
den Speiseplänen und auf den Monitoren erkennst kannst, welchen Einfluss die von dir ausgewählte
Speise auf unser Klima hat. -
Wo kann ich das Relevo-Geschirr auf dem Campus ausleihen?
Das Mehrweggeschirr gibt's in allen unseren Mensen und Cafeten.
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Wo kann ich das Geschirr zurückgeben?
Deshalb ist Relevo so flexibel und praktisch: Du musst dein Mehrweg-Geschirr nicht dort zurückgeben, wo du es ausgeliehen hast. Alle Mensen und Cafeten, die das Geschirr anbieten, nehmen es auch wieder zurück.
Darüber hinaus stehen dir auch andere Relevo-Anbieter wie z. B. Restaurants für die Rückgabe zur Verfügung. Eine Übersicht findest du in der App.
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Muss ich das Geschirr vor der Abgabe spülen?
Wichtig ist, dass du Essensreste so gut es geht entfernst. Stark verunreinigte Behältnisse können wir nicht zurück nehmen. Gründlich spülen musst du aber nicht, da wir alle Behältnisse reinigen und sie hygienisch sauber zurück in den Mehrweg-Kreislauf führen.
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Was passiert, wenn ich die Leihfrist von 14 Tagen überziehe?
Damit der Kreislauf funktioniert, ist es wichtig, dass du das geliehene Geschirr zeitnah zurückbringst. Du bekommst einen digitalen Reminder: Innerhalb der zwei Wochen erinnert dich die Relevo-App mehrfach an die ausstehende Rückgabe.
Sollte es eng werden, kannst du die Ausleihe einmalig und kostenfrei um 5 Tage verlängern. Ist diese Frist abgelaufen, berechnet Relevo dir – je nach Art des Geschirrs – 5,00 € (für Becher) bzw. 10,00 € (für Schalen) pro Stück. Sobald du die Gebühr beglichen hast, gehört das Relevo-Behältnis dir.
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Welche Eigenschaften hat das Geschirr?
Das Mehrweggeschirr bezieht unser Partner Relevo vom Hersteller Ornamin mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Dort werden alle Behälter entwickelt und auch produziert. Die Mehrwegbehälter sind
- aus Qualitätskunststoff (BPA-frei)
- lebensmittelecht und schadstofffrei (ohne gefährliche Weichmacher)
- geschmacks- und geruchsneutral
- leicht, bruchstabil, kratzfest und langlebig
- schwappsicher verschließbar
- spülmaschinenfest
- mikrowellengeeignet (max. 2 Minuten bei max. 600 Watt)
- gefrierfachgeeignet (bis -25°C)
- platzsparend zu verstauen und stapelbar
- 100% recycelbar
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Wo bekomme ich weitere Infos zu Relevo?
Am besten klickst du dich durch die Website: www.relevo.de
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Welche Alternativen gibt es zum Mehrweggeschirr?
Eigene Mehrwegdosen
Du planst, to go zu bestellen und hast Mehrwegbehältnisse zu Hause? Dann bring sie mit! Jede Einwegverpackung, die wir vermeiden können, ist ein kleiner Beitrag zum Umweltschutz.Biologisch abbaubares Einweggeschirr
Wenn es nicht anders geht, bieten wir nach wie vor Einweggeschirr an, das zu 100 % biologisch abbaubar ist. Pro Geschirrteil berechnen wir 0,25 €. Das bedeutet, dass du für eine Schale inklusive Deckel 0,50 € zahlst. -
Ab wann gilt die neue BAföG-Reform?
Für neue BAföG-Bewilligungen gelten die geänderten Bedingungen ab August bzw. September 2024. Einheitlich sind sie ab Oktober 2024 gültig.
Das bedeutet: Für alle, deren Bewilligungszeitraum vor August begann, aber über den Oktober hinausgeht, gelten die neuen Bedingungen für den Oktober und alle folgenden Monate.
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Ich beziehe schon BAföG. Was muss ich tun, um mehr zu bekommen?
Nichts! Die BAföG-Reform wird automatisch für alle berücksichtigt. Es bleibt alles beim Alten, das bedeutet: Du stellst wie üblich deinen Folgeantrag. Mehr gibt es nicht zu beachten. Die neue Förderung wird automatisch berechnet.
Unser Rat: Stell deinen Erst- oder Folgeantrag so früh wie möglich. Zur regulären hohen Auslastung zu Beginn des Wintersemesters muss unser BAföG-Amt noch die Umstellung bewältigen. Je mehr Zeit zur Bearbeitung bleibt, desto besser.
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Bisher hatte ich keinen Anspruch auf BAföG. Habe ich nun Chancen?
Auf jeden Fall! Gleich mehrere Freibeträge steigen und Altersgrenzen werden angehoben. Damit erhöhen sich auch deine Chancen auf einen BAföG-Anspruch.
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Wo kann ich alle BAföG-Änderungen im Detail nachlesen?
Die Reform läuft offiziell unter der Bezeichnung „Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ bzw. 29. BAföGÄndG. Die offiziell verkündete Fassung dieses Gesetzes findest du im Bundesgesetzblatt vom 24.07.2024.
Außerdem kannst du alles rund ums BAföG auf dem Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.
Du verstehst nicht alles, was sich ändert? Wir helfen dir weiter. Bei Fragen ist unser BAföG-Team gerne für dich da! Nimm einfach Kontakt mit uns auf: Sprechzeiten und Terminvereinbarung
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Wann war die letzte BAföG-Reform?
Zuletzt gab es 2024 eine Reform. Alle Infos dazu findest du im Gesetzesblatt zur BAföG: BAföG-Reform 2022.
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Wie können wir uns als Gruppe um eine Wohnung vom STUDIERENDENWERK bewerben?
Die Gruppenbewerbung erfolgt ausschließlich online über unser Kontaktformular.
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Wer kann sich bewerben?
Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West können sich als Gruppe um eine Wohnung bewerben.
Auch externe Studierende haben die Chance, sich – einzeln und als Gruppe – um einen Wohnheimplatz bewerben. Allerdings werden diese Anfragen nachrangig berücksichtigt.
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Mieten wir die Wohnung als Gruppe oder einzeln?
Ihr mietet die Wohnung einzeln. Auch wenn ihr euch gemeinsam um einen Wohnheimplatz bewerben, schließt jede Person einen eigenen Mietvertrag ab.
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Wie groß darf unsere Gruppe sein?
Die maximale Gruppengröße liegt bei 7 Personen. Das ist die größte WG-Art, die wir in unseren Wohnheimen vermieten.
Allerdings lassen sich nicht in jedem Wohnheim 7 Personen in einer WG unterbringen. Die Zimmerarten und WG-Größen unterscheiden sich von Wohnheim zu Wohnheim. Ob wir euch eine passende WG anbieten können, hängt vom Wohnheim und den freien Kapazitäten ab. -
Welche Wohnheime kommen infrage?
Für folgende Wohnheime ist leider keine Gruppenbewerbung möglich: Sommerburgstraße 157 (Essen) und Sternbuschweg 156 (Duisburg).
Ob und was wir euch anbieten können, ist von eurer Wunschstadt, unserer jeweiligen Belegung und eurer Gruppengröße abhängig. -
Ich wohne bereits in einem Wohnheim des STUDIERENDENWERKS. Darf ich mich trotzdem bewerben?
Ja, auch interne Umzüge sind möglich. Sende uns einfach eine E-Mail.
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Wir sind nur zu zweit. Können wir uns bewerben?
Ja. Wir vermieten auch 2er-WGs.
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Wir möchten als Familie einziehen. Können wir uns bewerben?
Ja, grundsätzlich können sich auch verheiratete Paare ohne Kind gemeinsam auf einen Wohnheimplatz bewerben. Bitte bedenkt jedoch, dass unsere 2-WGs aus separaten Schlafzimmern mit Einzelbetten bestehen.
Familien mit Kind bzw. Kindern können sich auf ein Familienappartement bewerben. Die Bewerbung für eine Familienwohnung erfolgt allerdings ausschließlich über unser Online-Portal. -
Für meine Gruppe ist keine geeignete Wohnung frei. Was nun?
Unser Angebot hängt davon ab, welche Wohnungen zum jeweiligen Bewerbungszeitpunkt leer stehen. Daher können wir euch im Voraus leider kein Angebot garantieren.
Gibt es zu diesem Zeitpunkt keine freien Kapazitäten, bitten wir euch um Geduld. Wir setzen eure Gruppe auf eine Warteliste und kontaktieren euch, sobald eine geeignete Wohnung frei wird.
In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, eure Gruppe aufzuteilen und zunächst in getrennten Wohnungen unterzubringen. Sobald eure Wunsch-WG zu Verfügung steht, könnt ihr einen internen Umzug beantragen. Kommt einfach auf uns zu. -
Ich möchte mich doch als Einzelperson bewerben. Was nun?
Sobald du dich umentscheidest und unabhängig von deiner Gruppe eine Unterkunft suchst, musst du dich neu bewerben. Bitte nutze für Einzelbewerbungen ausschließlich unser Online-Portal.
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Welche Kosten sind im Mietpreis enthalten?
Im Gegensatz zum freien Wohnungsmarkt sind die Kosten für Strom*, Wasser, Heizung und Internetanschluss in den meisten Fällen im Mietpreis enthalten. Nachzahlungen sind für unsere Mieter:innen ausgeschlossen.
*Seit dem Jahr 2022 beziehen wir in unseren Wohnheimen Ökostrom.
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Was ist der Nutri-Score?
Beim Nutri-Score handelt es sich um eine 5-stufige Kennzeichnung, die das Nährstoffprofil eines Lebensmittels bzw. eines Gerichts in sehr kompakter Form wiedergibt. Die Skala reicht von A bis E. Die Einstufung ermöglicht es Ihnen, verschiedene Produkte bzw. Speisen hinsichtlich ihres Nährwerts zu vergleichen. Das erleichtert Ihnen Ihre Kaufentscheidung, ohne die genaue Zutatenliste bzw. Zubereitung zu kennen.
Der Nutri-Score ist keine gesetzliche Vorgabe. Es handelt sich um eine freiwillige Kennzeichnung. Weitere Infos finden Sie hier sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
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Ich studiere an der FOM Hochschule. Kann ich BAföG beantragen?
Das hängt vom zeitlichen Umfang deines Studiums ab. Wenn du in Teilzeit an der FOM studierst, besitzt du leider keinen BAföG-Anspruch. Als Vollzeit-Studierende:r der eufom Business School dagegen bist du förderungsfähig. Unsere Empfehlung: Lass dich von unserem BAföG-Amt beraten, bevor du deinen Antrag stellst.
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Wer kann mit EC-Karte zahlen?
Ob Studierende, Bedienstete oder externe Gäste - alle können mit ihrer EC-Karte zahlen. Der Status spielt keine Rolle. Für den vergünstigten Tarif benötigen wir allerdings einen Nachweis von Ihnen. Aus diesem Grund müssen Studierende und Beschäftigte ihren Ausweis vorlegen.
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Wo kann ich mit EC-Karte zahlen?
Sie können in alle geöffneten Mensen und Cafeterien mit Ihrer EC-Karte zahlen. Damit wir Ihnen einen vergünstigten Tarif berechnen können, benötigen wir Ihren Studierenden- bzw. Bedienstetenausweis.
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Brauche ich trotz EC-Karte noch meinen Ausweis?
Ja, Studierende und Beschäftigte müssen ihren Ausweis vorlegen, um zu ermäßigten Preisen essen zu können. Der Ausweis dient als Nachweis.
Gäste ohne Ermäßigungen benötigen dagegen nur ihre EC-Karte.
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Wo finde ich aktuelle Informationen zum Coronavirus?
Tagesaktuelle Informationen findest du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Auch das Robert-Koch-Institut ist als eine gute und zuverlässige Quelle einzustufen.
Um sich über die Entwicklungen und geltenden Regeln im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu informieren, empfehlen wir folgendes Portal: www.land.nrw/corona
Aktuelle News rund um die Dienstleistungen des STUDIERENDENWERKS sind unter folgendem Link abrufbar: www.stw-edu.de/coronavirus -
Ich bin zu einer Quarantäne verpflichtet, wenn ich einreise. Kann ich die Quarantäne im Wohnheim verbringen?
Ja, gemeinsam finden wir eine gute Lösung für deine Quarantäne. Bitte klär frühzeitig mit unserer Wohnheimverwaltung ab, ob du von einer Quarantäne betroffen bist und wie diese umgesetzt werden kann. Wende dich bei offenen Fragen an unseren First-Level-Support. Sprechzeiten und Kontaktdaten findest du auf dieser Seite.
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Wie kontaktiere ich meine:n Hausverwalter:in?
Dein:e Hausverwalter:in ist persönlich, per Telefon oder E-Mail zu erreichen.
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In meiner WG/in meinem Wohnheim gibt es einen Verdacht auf eine Corona-Infektion oder eine –Erkrankung. Wie muss ich mich verhalten?
Informiere in jedem Fall die Wohnheimverwaltung. Bitte halte dich an die entsprechenden Quarantäne-Bestimmungen. Wir unterstützen dich!
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Ich fühle mich krank und bin mir unsicher, ob eine Corona-Infektion vorliegt. An wen kann ich mich wenden?
Solltest du grippeähnliche Symptome verspüren, wende dich bitte umgehend an deinen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117).
Bitte melde dich im Falle einer Quarantäne in jedem Fall bei der Wohnheimverwaltung. Solltest du Hilfe benötigen, unterstützen wir gerne!
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Wie hält mein Kind Kontakt zu Freunden und Familie?
Trotz Kontaktbeschränkungen und Schließungen sollten Sie Ihr Kind darin unterstützen, Kontakt zu den wichtigsten Bezugspersonen und Freunden zu halten.
Je nach Alter und Möglichkeiten kann dies digital und/oder analog geschehen.Neben Videotelefonie bieten sich gerade jetzt das Gestalten und Versenden von Postkarten, Briefen und kleinen Päckchen an. Umgekehrt freut sich Ihr Kind sicher sehr über „Post zum Anfassen“ von Freunden und Verwandten.
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Warum sollten Kinder ihren Großeltern momentan nicht begegnen?
Dabei handelt es sich um eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, um ältere Menschen zu schützen. Bisherige Erkenntnisse zeigen, dass sich Kinder zwar mit dem Virus infizieren, die Erkrankung jedoch in den allermeisten Fällen zum Glück milde verläuft. Häufig so mild, dass sie vom Umfeld kaum wahrgenommen wird.
Für ältere Menschen birgt der enge Kontakt mit Kindern die große Gefahr einer Ansteckung. Allein aufgrund ihres Alters gehören Großeltern in der Regel bereits zur Risikogruppe. Sind sie durch Erkrankungen bereits gesundheitlich vorbelastet, erhöht sich das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs noch zusätzlich.
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Wie gehe ich mit der medialen Krisen-Berichterstattung um?
Weniger ist in diesem Fall mehr. Konfrontieren Sie Ihr Kind nur in geringem Maße mit Nachrichten zur Corona-Pandemie und achten Sie in jedem Fall auf seriöse, kind- und altersgerechte Quellen. Ist das Krisenthema in Ihrem Haushalt zu präsent, kann dies alle Beteiligten unnötig verunsichern und Sorgen und Ängste zusätzlich verstärken.
Ein breites Angebot speziell für Kinder aufbereiteter Informationen zum Coronavirus finden Sie zum Beispiel unter:
https://seitenstark.de/kinder/spezial
https://www.kika.de/erwachsene/aktuelles/gemeinsam-zuhause-118.html# -
Wie spreche ich mit meinem Kind über das Coronavirus und seine Auswirkungen?
Auch wenn Ihr Kind noch zu jung ist, um die Situation zu verstehen, können Sie das alles bestimmende Thema nicht von ihm fernhalten. Das sollten Sie auch gar nicht, schließlich prägt es Ihr gemeinsames Leben erheblich.
Helfen Sie Ihrem Kind mit klaren und altersgerechten Informationen dabei, sich an die Umstände, in denen Sie sich befinden, zu gewöhnen. Nehmen Sie die Eindrücke und Schilderungen Ihres Kindes ernst, indem Sie ihm auch bei Wiederholungen immer aufmerksam und geduldig zuhören und auf das Gesagte eingehen.
Beantworten Sie Fragen kindgerecht, aber ehrlich. Vermitteln Sie Ihrem Kind spielerisch, wie Sie sich in der Familie vor dem Virus schützen und erklären Sie ihm, wieso derzeit so Vieles anders ist.
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Wie schaffe ich einen Ausgleich zum „Zuhausesitzen“?
Kontaktbeschränkungen und die Sperrung von Spielplätzen erschweren den Ausgleich an der frischen Luft erheblich. Trotzdem ist die tägliche körperliche Betätigung gerade jetzt sehr wichtig.
Steht Ihnen kein Garten zur Verfügung, sollten Sie auf kindgerechte Spaziergänge mit Spielanteilen ausweichen. Selbstverständlich immer im Rahmen der örtlich geltenden Regeln. Für ältere Kinder ist gemeinsames Fahrrad fahren eine gute Alternative zum Toben auf dem Spielplatz.
Sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, sollte sich Ihr Kind auch drinnen möglichst viel bewegen. Einige Indoor-Aktivitäten lassen sich mit wenigen und einfachen Mitteln umsetzen. Anregungen finden Sie u. a. hier:
https://www.kinderstarkmachen.de/suchtvorbeugung/eltern/zuhause-in-bewegung-bleiben.html
https://www.in-form.de/wissen/bewegungsspiele-fuer-zu-hause/
http://www.dtb-online.de/portal/gymcard/meine-gymwelt/ratgeber-gesundheit/das-bewegte-kinderzimmer.html
https://www.youtube.com/channel/UCP1fI_NbANnnA_loa3pkV4g/videos -
Kommen die Bedürfnisse meines Kindes nicht zu kurz, wenn ich den kompletten Tag straff durchplane?
Auf den ersten Blick mag die vollständige Strukturierung des Tages als zusätzlicher Stressfaktor erscheinen. Tatsächlich bietet ein Stundenplan aber sowohl Ihrem Kind als auch Ihnen eine wichtige Orientierung.
Phasen, in denen Ihr Kind nach Lust und Laune spielt sowie Zeit mit Ihnen verbringt, sind zentraler Bestandteil Ihres Tagesablaufs. Dabei können auch Entspannungsübungen zum Einsatz kommen, wenn Ihr Kind angespannt wirkt.
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Was kann ich tun, um meinem Kind in dieser Ausnahmesituation möglichst viel Normalität zu bieten?
Geben Sie Ihrem Kind Orientierung, indem Sie Ihren Tag strukturieren und feste Zeiten (z. B. fürs Essen und Zubettgehen) einhalten. Routine bedeutet Verlässlichkeit. Alles, was in Zeiten von Kontaktbeschränkungen weiterhin möglich ist, sollten Sie unbedingt beibehalten. Hierzu zählen auch Haushalts- oder Gartenarbeiten, in die Sie Ihr Kind einbinden.
Sie bieten Ihrem Kind außerdem Sicherheit, indem Sie alles Be- und Versprochene konsequent einhalten. Inmitten aller Veränderungen bleiben Sie und Ihr Wort die zuverlässige Konstante für Ihr Kind.
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Wo finde ich meine Mieter-ID?
Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
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Kann ich auch zu einem späteren Zeitpunkt einziehen?
Ja, ab Mietbeginn können Sie flexibel entscheiden, wann Sie einziehen möchten. Allerdings müssen Sie ab dem im Vertrag festgelegten Datum Miete zahlen. Ein Aufschub des Mietverhältnisses um Wochen oder Monate ist nicht möglich.
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Ich habe bis dato noch kein Visum. Was kann ich tun?
Zum Vertragsabschluss benötigen wir in erster Linie eine Kopie der ersten Seite Ihres Personalausweises oder Ihres Passes. Ihr Visum/ Ihren Aufenthaltstitel reichen Sie bitte unmitelbar nach Einreise ein.
Sobald Ihnen dieses Dokument vorliegt, laden Sie es bitte im Onlineportal hoch.
Hinweis: Sollte der Fall eintreten, dass Sie kein Visum erhalten und Sie Ihr Studium in Deutschland nicht aufnehmen können, ist der mit uns geschlossene Mietvertrag rechtsgültig. Sie können diesen nur zu den im Vertrag konstatierten Fristen kündigen.
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Was kann ich tun, wenn ich die Reservierungspauschale nicht zahlen kann?
Sie haben zwei Optionen. Zum einen besteht die Möglichkeit, die Kaution in Raten zu zahlen oder zum anderen kann jemand für Sie bürgen. Die Pauschale muss in jedem Fall gezahlt werden, da Sie unserseits als Sicherung dient.
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Kann die Reservierungspauschale auch durch eine dritte Person überwiesen werden?
Ja, dies ist kein Problem. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Verwendungszweck Ihre Mieter-ID und Vor- und Nachnamen angeben. Ihre Mieter-ID finden Sie immer im Briefkopf in unseren Schreiben.
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Wohin überweise ich die Reservierungspauschale (IBAN und BIC)?
Unter Einbehalt der Ihnen mitgeteilten Frist überweisen Sie die Pauschale an:
Zahlungsempfänger: Studierendenwerk Essen-DuisburgIBAN und BIC: Diese Angaben finden Sie in Ihrer Reservierungsbestätigung (Seite 2) oder in der Fußzeile unserer Schreiben.
Verwendungszweck: Ihre Mieter-ID. Diese finden Sie in unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
Gebühren, die ggf. im Rahmen einer Auslandsüberweisung entstehen können, müssen von Ihnen selbst gezahlt werden. -
An welche Adresse schicke ich den Mietvertrag?
Ihren unterschriebenen Mietvertrag adressieren Sie bitte an:
Studierendenwerk Essen-Duisburg ÄöR
Reckhammerweg 1
45141 Essen
DeutschlandWir benötigen in jedem Fall das unterschriebene Originaldokument. Nur so ist der Mietvertrag rechtsgültig. Zur Fristwahrung können Sie uns vorab einen Scan des Vertrages per E-Mail zusenden.
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Ab wann gilt die neue BAföG-Reform?
Grundsätzlich tritt die Änderung der Bedarfssätze und Freibeträge mit dem neuen Bewilligungszeitraum ab dem Wintersemester 2019/20 automatisch in Kraft. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Je nach Hochschule beginnt das Semester bzw. der Bewilligungszeitraum unterschiedlich:
- Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste: 01.10.2019
- Hochschule Ruhr West: 01.09.2019
Bitte beachten Sie, dass manche Änderungen der BAföG-Novelle, wie z.B. die Anhebung der Vermögensfreigrenzen, erst zum Wintersemester 2020/21 gültig werden. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns gerne an!
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Was bringt die BAföG-Reform?
Insgesamt will die Bundesregierung bis zum Jahr 2022 rund 1,8 Milliarden € für die BAföG-Förderung ausgegeben. Bis 2020 steigt der Höchstsatz von 735,00 € auf 861,00 € an. Die darin enthaltene Mietpauschale passt sich den steigenden Mieten an und erhöht sich von 250,00 auf 325,00 €. Auch wird an den Freibeträgen für das Einkommen der Eltern geschraubt, damit wieder mehr Studierende förderfähig sind.
Eine weitere Neuerung betrifft die Regelung zur Rückzahlung. Wer seine Schulden nach 20 Jahren nicht komplett zurückgezahlt hat, dem wird seine Restschuld erlassen. An der Antragsstellung selbst ändert sich leider nichts. Eine Übersicht zu allen wichtigen Änderungen finden Sie hier: die 26. BAföG-Novelle im Überblick -
Bisher hatte ich keinen Anspruch auf BAföG. Habe ich nun Chancen auf eine Förderung?
Ja, Sie sollten unbedingt einen Antrag stellen. Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden in mehreren Stufen bis 2021 um insgesamt 16 Prozent erhöht. D.h. Ihre Eltern dürfen mehr verdienen und Sie können trotzdem BAföG erhalten. Die Formblätter für den BAföG-Antrag erhalten Sie unter: www.bafög.de
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Ich beziehe schon BAföG. Was muss ich tun, um mehr BAföG zu bekommen?
Die BAföG-Reform tritt automatisch zum Wintersemester 2019/20 in Kraft. Sie müssen keinen separaten Antrag stellen. Sobald Ihr neuer Bescheid fertig berechnet ist, wird dieser Ihnen per Post zugeschickt.
Erst- und Folgeanträge sollte so früh wie möglich gestellt werden, da aufgrund der Umstellung mit einer hohen Arbeitsauslastung im BAföG-Amt zu rechnen ist.
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Ab wann gelten die neuen Regeln zur Rückzahlung?
Schuldenerlass und Freistellung: Die neue Regelung zur Rückzahlungsbegrenzung gilt ab dem 01.09.2019 für alle Studierenden, die erstmals (!) BAföG beantragen. Wer bereits BAföG-Empfängerin oder –Empfänger ist, der hat die Möglichkeit innerhalb der ersten Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung in das neue Modell zu wechseln. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrer Sachbearbeiterin/ Ihrem Sachbearbeiter oder wenden Sie sich an das Bundesverwaltungsamt.
Monatsraten: Ab dem 01.04.2020 werden die Raten zur Rückzahlung angehoben. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie pro Quartal mind. 390,00 € zurückzahlen.
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Warum ist eine Erhöhung des BAföG notwendig?
Eine Studie des Deutschen Studentenwerks zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden hat ergeben, dass Studierende im Durchschnitt 900,00 €/ mtl. für Miete, Lebensmittel und Freizeit benötigen.
Allerorts sind die Kosten überproportional zum BAföG gestiegen. Der veranschlagte BAföG-Grundbedarf von 399,00 € sowie die Mietpauschale von 250,00 € reichen nicht mehr aus, um diese Ausgaben allein zu decken. Studierende müssen zzgl. zum BAföG jobben oder weitere Belastungen auf sich nehmen, damit sie ihr Studium finanzieren können. Die Novelle soll Abhilfe schaffen.
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Was bemängeln die Kritiker am Gesetzentwurf?
Wir und das Deutsche Studentenwerk begrüßen grundsätzlich die Reform des BAföG. Diese war nach langem Stillstand längst überfällig. Allerdings muss das BAföG stärker an die Lebensrealität von Studierenden angepasst werden.
Der geplante BAföG-Grundbedarf reicht z.B. aus unserer Sicht nicht aus, um die monatlichen Ausgaben zu decken. Dieser Betrag muss mindestens auf 500,00 € bis 550,00 € angehoben werden. Zudem finden eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus, eine Erweiterung der Altersgrenzen (Stichwort „lebenslanges Lernen“) sowie das Thema Digitalisierung keine Berücksichtigung.
Unser Dachverband, das Deutsche Studentenwerk, hat in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Eberhard-Stiftung einen 11-Punkte-Plan entwickelt, der eine echte Trendumkehr im BAföG verspricht.
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Wer kann sich beraten lassen?
Ganz gleich um welches Probleme es sich handelt, unsere Beratungsstelle steht allen Studierenden der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West offen.
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Ist die Beratung vertraulich und kostenlos?
Unsere Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Letztere gilt selbstverständlich gegenüber Hochschulen, allen Ämtern und weiteren Dritten.
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Wie vereinbare ich einen Termin?
Wir beraten dich per Telefon, Video und vor Ort. Hier kannst du deinen Termin für eine kostenlose und vertrauliche Beratung buchen.
Du kannst außerdem via E-Mail oder Telefon einen Termin mit uns vereinbaren.
Offene Telefonsprechstunde
Spontan, ohne Termin: Jeden Donnerstag haben wir von 11:00 – 13:00 Uhr ein offenes Ohr für deine Themen. -
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Für einen Erstkontakt stehen dir jeden Donnerstag verschiedene Termine zur Verfügung: Jetzt Termin vereinbaren
Selbstverständlich kannst du auch per E-Mail oder Telefon einen individuellen Termin vereinbaren: alle Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
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Wie läuft eine Beratung ab?
Zu Beginn jeder Beratung klären wir gemeinsam deine Anliegen und Beratungsziele. Wir unterstützen dich bei aktuellen Problemlagen und helfen dir, dich bezüglich deiner Situation zu sortieren und gegebenenfalls neu zu orientieren.
Sofern es sich um eine Videoberatung handelt, senden wir dir im Vorfeld alle notwendigen Informationen und Zugangsdaten zu. Wende dich bei Fragen gerne an das Beratungsteam.
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Wie geht es nach der ersten Beratung weiter?
Weitere Termine dienen der Arbeit an deinen Beratungszielen. Die Anzahl an Beratungsterminen ist je nach Beratungsanliegen individuell, jedoch begrenzt.
Bei persönlichen Schwierigkeiten, die in den Bereich einer psychischen Diagnose fallen, bieten wir Unterstützung bei den Schritten in eine psychotherapeutische Behandlung an.
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Sollte ich einen Kredit aufnehmen?
Bei allen Krediten gilt: Überprüfe sorgfältig, ob du auf die Finanzierung angewiesen sind. Ein Kredit bringt immer einen „Schuldenberg“ mit sich, der nach dem Studium zurückgezahlt werden muss. Kredite öffentlicher Anstalten bieten meist bessere Konditionen, da diese nicht auf Gewinnmitnahme ausgelegt sind.
Bei Fragen wende dich Sie sich an unsere Soziale Beratungsstelle. Wir informieren dich über alle Möglichkeiten der Finanzierung im Studium und erarbeiten mit dir einen Finanzierungsplan.
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Welche Allergene werden gekennzeichnet?
Wir kennzeichnen gemäß gültiger Lebensmittelinformationsverordnung die folgenden 14 Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können:
- a enthält Gluten*
- b enthält Krebstiere
- c enthält Eier
- d enthält Fisch
- e enthält Erdnüsse
- f enthält Sojabohnen
- g enthält Milch
- h enthält Schalenfrüchte*
- i enthält Sellerie
- j enthält Senf
- k enthält Sesamsamen
- l enthält Schwefeldioxid
- m enthält Lupinen
- n enthält Weichtiere
* Die jeweiligen glutenhaltigen Getreidesorten bzw. Schalenfrüchte sind namentlich in den Speiseplänen und Aushängen genannt.
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Welche Zusatzstoffe werden gekennzeichnet?
Eingesetzte Zusatzstoffe laut Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln:
- 1 mit Farbstoff
- 2 mit Konservierungsstoff
- 3 mit Antioxidationsmittel
- 4 mit Geschmacksverstärker
- 5 geschwefelt
- 6 geschwärzt
- 7 gewachst
- 8 mit Phosphat
- 9 mit Süßungsmittel
- 10 enthält eine Phenylalaninquelle
- 11 Separatorenfleisch
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Werden auch mögliche Spuren von Speisen in Allergenen gekennzeichnet?
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung sind die vierzehn deklarationspflichtigen Allergene nur zu nennen, wenn sie einer Speise laut Rezeptur direkt als Zutat zugesetzt werden. Spuren, also unbeabsichtigte Kontaminationen einer Speise mit den genannten Allergenen, werden dagegen nicht gekennzeichnet.
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Werden noch andere Bestandteile und Zutaten gekennzeichnet?
Falls ein Gericht Alkohol enthält, vegetarisch oder vegan oder mit Lebensmitteln aus zertifizierten Biobetrieben zubereitet wurde, wird dies ebenfalls tagesaktuell an den Ausgabebereichen auf Monitoren und/oder Aushängen gekennzeichnet. Ebenso können Sie über Icons erkennen, ob ein Gericht mit Fisch, mit Geflügel, mit Lamm, mit Rind oder mit Schwein zubereitet wurde.
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Wie stellt das Studierendenwerk die Kennzeichnung sicher?
Alle Produkte, die über den Einkauf und die Warenannahme in die Mensa gelangen, müssen vom Hersteller einwandfrei deklariert sein. Diese Deklaration wird in interne Dokumentationssysteme übernommen und ermöglicht eine korrekte Deklaration der Speiserezepturen. Diese Rezepturen werden bei der Speiseproduktion strengstens eingehalten.
Des Weiteren ist das gesamte Küchenpersonal dahingehend geschult, dass durch die Einhaltung von Hygienevorschriften und eine gezielte Organisation im Küchenbetrieb das Auftreten von Kreuzkontamination verhindert wird.
Bitte beachten Sie: Da die Hersteller selten nur ein Produkt herstellen, kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass auch Anteile von nicht aufgeführten Inhaltsstoffen in den Produkten enthalten sind. Aus diesem Grund müssen Allergikerinnen und Allergiker beachten, dass in den angebotenen Speisen neben den gekennzeichneten noch weitere allergieauslösende Inhaltsstoffe enthalten sein können. Das Studierendenwerk Essen-Duisburg schließt daher jegliche Haftung aufgrund von nicht rezeptürlichen Bestandteilen der Speisen aus.
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Wo finden Mensagäste die Kennzeichnung?
Die Gäste unserer Mensen finden die Allergenkennzeichnungen tagesaktuell an jedem Ausgabebereich auf Monitoren und/oder Aushängen. In den Cafeterien liegen Ordner mit den entsprechenden Informationen aus oder diese sind über digitale Informationssäulen verfügbar. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich vor Ort an die zuständige Leitung wenden.
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Kann der Antrag online gestellt werden?
Ja, dein Antrag sollte sogar digital gestellt werden, da dies die Bearbeitung beschleunigt: Jetzt Antrag stellen
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Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit deines BAföG-Antrags beträgt in etwa zwei Monate. Daher ist es sinnvoll, deinen Antrag sobald wie möglich und vollständig (!) einzureichen. Insbesondere den Folgeantrag solltest du rechtzeitig stellen, da es zum Semesteranfang aufgrund der Vielzahl an Erstanträgen zu einem Bearbeitungsstau kommen kann.
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Welche Fristen gibt es beim BAföG?
Grundsätzlich gibt es keine allgemeinen Ausschlussfristen. Jedoch wird BAföG nicht rückwirkend bewilligt. D.h. wenn du dein Studium im Oktober beginnst und deinen Antrag erst im November einreichst, dann verschenkst du deine BAföG-Förderung für Oktober.
Wer BAföG rechtzeitig und nahtlos erhalten möchte, der sollte seinen Antrag so früh wie möglich (zwei Monate vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
Für Erstanträge empfehlen wir eine direkte Antragsstellung, nachdem du den Zulassungsbescheid deiner Hochschule erhalten hast.
Falls die Zeit knapp wird, aufgrund von Nachrückverfahren o.ä., kann ein vorläufiger formloser Antrag zur Fristwahrung gestellt werden.
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Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
Für Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West bieten wir in Essen, Duisburg und Mülheim mehrere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung an.
Essen
Kita Brückenspatzen: 50 Plätze, 4 Monate bis zur Einschulung
Kita Tiegelkids: 10 Plätze, 4 Monate bis 3 JahreDuisburg
Kita Campino: 50 Plätze, 4 Monate bis zur Einschulung
Tagespflege Campuskids: 9 Plätze, 4 Monate bis 3 Jahre -
Wie sind die Betreuungszeiten?
Unsere Einrichtungen sind in der Regel Mo – Do zwischen 07:30 und 17:00 Uhr, Fr zwischen 07:30 – 16:00 Uhr geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Standorte entnehmen Sie unserer Website.
In unseren Kitas wird Ihr Kind werktags a 9 Stunden, d.h. insgesamt 45 Stunden pro Woche betreut. Für die Eingewöhnung und das Gruppengefühl empfehlen wir im Bereich der Kleinstkindbetreuung eine wöchentliche Anzahl von min. 30 Stunden.
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Wie sind die monatlichen Kosten?
Nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) werden die Kosten für Ihren Betreuungsplatz vom Jugendamt übernommen – allerdings müssen Sie sich mit einem Eigenanteil, der je nach Kommune variiert, an den Kosten beteiligen. Dieser orientiert sich an der Höhe Ihres Brutto-Jahreseinkommens.
Hinzu kommen Verpflegungskosten in Höhe von 40 € pro Monat; ausgenommen davon sind Kinder, die noch gestillt werden und/oder besondere Nahrung erhalten.
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Kann ich eine Kita/Tagespflege vorab besichtigen?
Gerne können Sie unsere Kitas und Tagespflegen im Vorfeld besuchen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Vereinbaren Sie dafür direkt mit der Leiterin oder dem Leiter der gewünschten Einrichtung einen Termin.
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Wie kann ich mein Kind anmelden?
Wenn Ihnen unser Kita-Angebot zusagt, können Sie sich für die Einrichtung Ihrer Wahl über das jeweilige Onlineportal der Stadt vormerken lassen und im Anschluss (falls noch nicht geschehen) mit uns einen Termin zur Besichtigung und zu einem ersten Kennenlernen vereinbaren. Eine Anmeldung bedeutet keine Aufnahmegarantie.
Essen: Little Bird
Duisburg: Kita-PlaceBei unseren Tagespflegen in Mülheim und Duisburg melden Sie Ihr Kind nach telefonischer Vorabsprache direkt in der Einrichtung an. Sollte aktuell kein Platz frei sein, werden Sie auf eine Warteliste gesetzt.
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Wie erfolgt die Platzvergabe?
Die Platzvergabe erfolgt anhand festgelegter Aufnahmekriterien des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), das sich u.a. an der Altersstruktur der Kinder orientiert.
Danach untergeordnet gelten die in unseren Einrichtungen festgelegten Kriterien zur Platzvergabe, die beispielsweise alleinerziehende Studierende vorrangig unterstützen.
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Kann ich mein Kind auch in einer Stadt betreuen lassen, in der ich nicht studiere?
Ja, ein flexibles Betreuungsmodell ist möglich. Sie können Ihr Kind entweder in der Stadt betreuen lassen, in der Sie wohnen oder in der Sie studieren.
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Sollen die Kinder Frühstück und Mittagessen mitbringen?
Kita: Das Frühstück muss selbst mitgebracht werden. Ansonsten stellen wir das Mittagessen, das frisch in unseren Mensen zubereitet und angeliefert wird, und einen selbst zubereiteten Imbiss am Nachmittag. Grundsätzlich legen wir bei der Auswahl unserer Speisen Wert auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung.
Tagespflege: Da wir leider in unseren Einrichtungen nicht die Möglichkeit haben, in Punkto Ernährung auf die Bedürfnisse von Kindern unter drei Jahre einzugehen, müssen Frühstück, Mittagessen und kleinere Snacks selbst mitgebracht werden. Getränke sind vorhanden.
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Welche Angebote und Freizeitmöglichkeiten gibt es im Wohnheim?
Zum einen haben viele unserer Häuser integrierte Gemeinschaftsräume, in den Studierende gemeinsam Lernen und sich austauschen können. Und zum anderen organisieren unsere Wohnheimtutoren regelmäßig Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten. Dazu zählen z.B. Spiele-, Koch- oder Länderabende wie Ausflüge auf den Aachener Weihnachtsmarkt.
Darüber hinaus bietet unser Sprachcafé, das Café-Lingua, am Campus Essen, Duisburg und Folkwang die Gelegenheit sich mit Studierenden aus der ganzen Welt zu vernetzen.
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Wie wird der Rundfunkbeitrag berechnet?
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat entrichten muss. Dabei ist unerheblich, wie viele Rundfunkgeräte im Haushalt vorhanden sind (inklusive der Radios in privaten PKW) und wie viele Personen im Haushalt leben. Es ist für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten.
Ist neben dem Erstwohnsitz noch ein Zweitwohnsitz angemeldet, muss für beide Wohnungen bezahlt werden.
Anmeldung oder Abmeldung der Rundfunkgebühren bzw. weitere Informationen: www.rundfunkbeitrag.de
Informationen speziell für Studierende: www.rundfunkbeitrag.de/studierende
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Wie wird der Rundfunkbeitrag für eine WG gezahlt?
- pro WG wird ein Beitrag gezahlt. Es muss also eine volljährige Person angemeldet sein, die für die gemeinsame Wohnung den Rundfunkbeitrag von 18,36 € bezahlt.
- sind die Räumlichkeiten des Studierendenwohnheimes wie eine WG aufgebaut, mit einer abschließbaren Tür abgetrennt von dem Hausflur, dann können sich die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner den Beitrag teilen.
- gehen die Wohnheimzimmer von einem allgemein zugänglichen Flur ab (selbst mit Gemeinschaftsbad oder -küche), dann muss jeder Studierende für sich 18,36 € zahlen.
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Wer kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
- Erhalten Studierende BAföG, können Sie sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien lassen, ebenso Asylbewerberinnen und -bewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Achtung: In einer WG gilt die Befreiung nicht für die anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Nur wenn alle Personen BAföG erhalten oder Asylbewerberinnen/Asylbewerber sind, zahlt die komplette WG nicht.
- Empfängerinnen und Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Dies trifft jedoch in aller Regel nicht für Studierende zu.
- Taubblinde Menschen und Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe nach §72 SGB XII oder nach §27d BVG
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Wer erhält eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag?
Folgende Personengruppen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen einen Drittelbetrag von monatlich 5,83 €:
- Blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60% (allein auf Grund der Seheinschränkung)
- Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind und denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80% beträgt
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Gibt es Sonderregelungen für ausländische Studierende?
Es gibt keine Sonderregelungen für ausländische Studierende, auch nicht für Stipendiaten oder Studierende in Austauschprogrammen (z. B. Erasmus).
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Was ist Wohngeld?
Wohngeld wird immer für einen Haushalt und nicht für eine einzelne Person beantragt. Es stellt einen Zuschuss zur Miete für den selbst genutzten Wohnraum dar.
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Wie wird Wohngeld berechnet ?
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete.
Eine genaue Berechnung und ist über www.wohngeldrechner.nrw.de möglich.
Anschließend kann ein Onlineantrag an die zuständige Behörde übermittelt werden.
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Unter welchen Voraussetzungen wird Wohngeld gezahlt?
- Sie können Wohngeld erhalten, wenn Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben, z.B. bei einem Zweitstudium, Teilzeitstudium, Wechsel des Studienfaches, bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer, bei Nichterbringung der Leistungsnachweise nach dem 4. Semester oder während eines Urlaubssemesters.
- Wohngeldbezug ist möglich, wenn Sie BAföG-Leistungen nur als Bankdarlehen beziehen, z.B. bei BAföG als Studienabschlusskredit.
- Studierende, die dem Grunde nach BAföG erhalten und somit allein nicht wohngeldberechtigt sind, können dennoch in einer Haushaltsgemeinschaft leben, die insgesamt wohngeldberechtigt ist. Haushaltsmitglied ist eine Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist und dauerhaft gemeinsam bewohnt wird. Hierzu zählen Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte ersten bis dritten Grades, Pflegekinder und Pflegeeltern.
Wohngemeinschaften
Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft kann seit dem 01.01.2009 für sich selbst einen eigenen Wohngeldantrag stellen. Das gilt für den Hauptmieter und für den Untermieter, wenn dieser einen Untermietvertrag abgeschlossen hat. Es muss nicht mehr glaubhaft gemacht werden, dass einzeln gewirtschaftet wird.
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Wie verhalte ich mich im technischen Notfall?
In Notfällen (z. B. bei Stromausfällen im kompletten Wohnheim oder auf einer kompletten Etage oder bei einem Wasserrohrbruch) wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwalterin oder Hausverwalter.
Außerhalb seiner Dienstzeiten, kann werktäglich von 17:00 - 07:00 Uhr (Folgetag) sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig unser Notdienst unter der Rufnummer +49 151 17437525 erreicht werden.
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Was tue ich, wenn ich meinen Schlüssel verloren oder mich ausgesperrt habe?
Sie haben Ihren Schlüssel verloren oder sich ausgesperrt? Oder Ihr Schlüssel ist im Türzylinder abgebrochen? Kein Grund zur Panik! Unsere Hausmeister, ein Notdienst oder in letzter Instanz ein externer Schlüsselnotdienst können weiterhelfen!
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Türöffnung als Mieterin oder Mieter ausweisen müssen. Wechsel von Batterien der elektronischen Schließzylinder durch den Notdienst gehen immer zu Ihren Lasten. Bei Schlüsselverlust tragen Sie die Kosten für eine neue Schließung.
Für eine neue Schließkarte wird zudem eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € berechnet. Bei gebrochenem Schlüssel wird ein Ersatzschlüssel berechnet.
Ggf. fallen weitere Kosten an, wenn die Tür durch einen externen Dienstleister (Notrufnummer, Schlüsseldienst) geöffnet wird. Die Rechnung erhalten Sie per Post oder E-Mail durch die Wohnheimverwaltung.
Hausverwaltung
Bitte kontaktieren Sie Ihren Hausmeister während der Servicezeiten.Mo bis Do 08:00 – 15:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 UhrZentrale Notrufnummer: +49 151 17437525
Außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte an die zentrale Notrufnummer.Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
Sa, So und Feiertage: 10:00 – 22:00 UhrHinweis: Der Notdienst gilt nicht für die Bülowstraße. Dort müssen Sie direkt einen Schlüsseldienst kontaktieren.
Firma Kötter: +49 201 2788110
Sollte Ihnen ein solches Missgeschick auch außerhalb der Servicezeiten der Notrufnummer passieren, bleibt Ihnen als zeitnahe Lösung nur die Möglichkeit, die Firma Kötter zu kontaktieren.Hinweise:
- Die Firma Kötter kann nur in folgenden Fällen Türen öffnen: Schlüssel- /Schließkartenverlust, Defekt der Schließkarte und Selbstaussperrungen
- Zimmertüren mit Buntbartschlüssel können nicht durch Kötter geöffnet werden. Hier können Sie nur am nächsten Arbeitstag Ihre Hausverwalterin oder Ihren Hausverwalter informieren oder die zentrale Notrufnummer wählen.
Kosten bei Türöffnung durch den zentralen Notdienst oder die Firma Kötter (ab 01.03.2022)
Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
80,00 €Mo bis Fr 22:00 – 07:00 Uhr
120,00 €
Sa, So und Feiertage ganztägig
120,00 € -
Was mache ich beim Defekt meiner Schlüsselkarte?
Bei einem Defekt der Schlüsselkarte kann entweder der Hausverwalter oder – außerhalb der Dienstzeiten – der Notdienst kontaktiert werden.
Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich an die zentrale Notrufnummer: +49 151 17437525
Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
Sa und So, Feiertage: 10:00 – 22:00 UhrBei einem regulären Zylinder- und/oder Türdefekt entstehen für Sie keine Kosten. Sollten allerdings mutwillige Schäden an Tür/ Schließung festgestellt werden, tragen Sie die Kosten für den Notdiensteinsatz. Gleiches gilt für die Entleerung der Batterie im elektronischen Schließzylinder. Wir empfehlen Ihnen bei letzterem nochmals die Anleitung zum Zylinder zu lesen, die Sie mit Ihrem Mietvertrag erhalten haben, um künftige Defekte auszuschließen.
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Was ist bei Schäden oder Mängeln in meinem Zimmer bzw. meiner Wohnung zu tun?
Schäden und/oder Mängel können Sie einfach online über das Wohnheimportal melden.
- Einloggen im Online-Portal
Geben Sie unter dem Menüpunkt „Verträge“ Ihre Daten (E-Mail und Kennwort) ein. Anschließend gelangen Sie zu einer Listenansicht Ihrer Mietverträge.
- Schadensmeldung aktivieren
Aktivieren Sie den aktuell gültigen Mietvertrag durch anklicken und wählen danach den Menüpunkt „Schadensmeldung“ aus.
- Erstellen einer Schadensmeldung
Füllen Sie das Formular (Ort, Kategorie, Art und Schadensbeschreibung) vollständig aus und klicken Sie auf „Absenden“. Bitte geben Sie im Formular an, ob wir Ihre Wohnung/WG-Zimmer auch in Ihrer Abwesenheit betreten dürfen.
Im Menüpunkt „Übersicht Anfragen“ können Sie jederzeit Ihre Meldung überprüfen und eine eventuelle Antwort Ihrer Hausverwaltung einsehen.
- Einloggen im Online-Portal
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Wie erhalte ich Zugang zum Internet, TV und Telefon?
Internet
Per E-Mail erhältst du von uns deine Zugangsdaten für deinen Internetzugang. Du kannst das Internet entweder mittels Lan-Kabel oder WLAN-Router beziehen – allerdings werden weder der Router noch das Lan-Kabel von uns gestellt.Ausnahme Wohnheim Bülowstraße: In unserem Wohnheim in der Bülowstraße in Mülheim ist das Internet nicht in der monatlichen Miete enthalten. Dort musst du dich eigenständig um einen Anbieter kümmern und einen eigenen Vertrag für dich abschließen.
TV
Die Kosten für einen TV-Anschluss sind im Allgemeinen in deinen Mietkosten enthalten. Daher musst du nichts weiter tun, als dein Gerät mit einem entsprechenden Kabel anzuschließen. Ein solches Kabel gehört nicht zum Inventar und muss von dir angeschafft werden.Telefon
Ein Telefonanschluss ist in vielen unserer Wohnheime vorhanden, doch du musst eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter deiner Wahl abschließen und dir das entsprechende Equipment besorgen. -
Was mache ich bei Problemen mit dem Internet?
Bei Problemen mit dem Internet ist der Provider "1&1 Versatel " deine erste Anlaufstelle. Er sorgt im Auftrag von uns für eine stabile Netzversorgung und hilft bei Netz-Problemen.
1&1 Versatel
+49 800 – 550 555 702
support[@]hotzone.de -
Wer hält die Gemeinschaftsräume sauber?
Grundsätzlich bitten wir unsere Mieterinnen und Mieter, die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küchen, Bäder) auf den Fluren, immer in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Die Böden werden durch uns gereinigt, für die Sauberkeit des Mobiliars sind Sie eigenverantwortlich zuständig.
In den Wohngemeinschaften sind Sie als Mieterin oder Mieter selbst für das Putzen verantwortlich.
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Wo kann ich meine Wäsche waschen?
In fast jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Wäschetrockner. Die Kosten liegen zurzeit bei ca. 1,50 € bis 2,60 € pro Wasch- und Trockenvorgang.
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Gibt es Parkplätze an meinem Wohnheim?
Auf den Außengeländen unserer Wohnheime finden Sie ausreichend Platz für Ihr Auto oder Motorrad. Teilweise können entsprechende Stellplätze kostengünstig angemietet werden.
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Kann ich ein Haustier mitbringen?
Nein, in unseren Wohnheimen ist ein Haustier nicht gestattet.
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Sind meine privaten Gegenstände im Wohnheim versichert?
Nein. Wir empfehlen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern, eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Meist ist eine Versicherung über die Eltern kostengünstig möglich.
Bitte denken Sie daran, dass ein Schlüsselverlust zu erheblichen Kosten führen kann. Deshalb sollten Sie mit der Versicherung klären, ob ein Schlüsselverlust mitversichert ist.
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Kann ich mein Zimmer untervermieten?
Eine Unter- bzw. Zwischenmiete ist nur in Ausnahmefällen (Auslands- oder Praxissemester) nach vorheriger Genehmigung durch die Wohnheimverwaltung erlaubt.
Als Untermieterin oder Untermieter kommen nur ordentlich eingeschriebene Studierende in Frage. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihre Mietbetreuerin oder Ihren Mietbetreuer.
Hinweis: Das Untervermieten der Räume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Auch die Aufnahme von Familienangehörigen ist nicht erlaubt.
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Ich möchte das Wohnheim wechseln. Was muss ich tun?
Teilen Sie Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter Ihren konkreten Umzugswunsch per E-Mail mit. Wir führen interne Umzugslisten, in die wir Sie gerne eintragen.
Die Wartezeit kann je nach Wunsch einige Monate dauern. Unsere Wohnheimverwaltung meldet sich unaufgefordert bei Ihnen, wenn Ihr Wunschzimmer zur Verfügung steht. Für einen solchen Umzug fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € an. -
Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Ihre Kündigung muss immer schriftlich und auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen. Eine Kündigung per Mail oder Fax ist nicht rechtsgültig.
Einen Kündigungsvordruck, den Sie nutzen können, finden Sie hier.Das Schreiben können Sie uns per Post zusenden oder persönlich bei uns abgegeben.
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Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung beachten?
Sie können Ihren Mietvertrag nach Ablauf des ersten Wohnjahres (12 Monate) sowie zum Ablauf jedes darauf folgenden Monats unter Einbehalt einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden.
In folgenden Ausnahmefällen kann das Mietverhältnis auch im ersten Wohnjahr vorzeitig beendet werden: Bei einer Exmatrikulation aufgrund- der Beendigung des Studiums
- eines Hochschulwechsels
- der Aufgabe des Studiums oder
- nicht bestandener Abschlussprüfung.
In diesen Fällen wird eine Sonderkündigung zum Ablauf des Folgemonats „nach Wirksamkeit“ (exmatrikuliert zum) anerkannt, sofern die Exmatrikulationsbescheinigung spätestens innerhalb des Wirksamkeitsmonats bzw. spätestens am dritten Werktag des Folgemonats eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Exmatrikulation und/oder Zwangsexmatrikulation nicht unter das Recht zur Sonderkündigung fällt.
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Was ist nach meiner Kündigung zu tun?
Vereinbaren Sie bitte ca. 14 Tage vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit Ihrer Hausverwalterin oder Ihrem Hausverwalter. Räumen Sie Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung gemäß den allg. Mietbedingungen bis zum Auszugstermin leer, sodass die Hausverwalterin oder der Hausverwalter mit Ihnen die Abnahme des Zimmers bzw. der Wohnung durchführen kann.
Sollten Sie an diesem Tag persönlich verhindert sein, kann die Übergabe durch einen Dritten erfolgen. Dieses ist im Vorfeld mit uns abzustimmen.
Die Rückgabe Ihres Zimmers muss persönlich durchgeführt werden. Erfolgt der Einwurf Ihres Schlüssels in den Briefkasten der Hausverwalterin/ des Hausverwalters, gehen alle im Anschluss festgestellten Mängel zu Ihren Lasten.
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Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Ihre Kaution erhalten Sie, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, etwa drei bis sechs Monaten nach offiziellem Mietende auf ein von Ihnen zu benennendes Konto zurück.
Hinweis: Bewohner:innen des Wohnheims in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim erhalten ihre Kaution frühestens vier Monaten nach Mietende zurück.
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Kann ich nach einem Auszug wieder einen Platz im Wohnheim beantragen?
Mieterinnen und Mieter, die bereits in einer unserer Wohnanlage gewohnt haben, können wieder einen Wohnplatz beantragen, wenn die Höchstmietdauer beim Auszug nicht überschritten wurde. Vorherige Mietzeiten werden beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit des Vertrages angerechnet.
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Wie zahle ich die Miete?
Nach Erhalt des Mietvertrages müssen Sie die erste Miete unter Angaben Ihrer Mieter-ID auf das Konto des STUDIERENDENWERKS überweisen. Die Bankdaten sind identisch gemäß der Reservierungspauschale.
Alle weiteren Mieten zahlen Sie bequem per Einzugsermächtigung. Das nötige Formular zum Ausfüllen finden Sie hier. Die Abbuchungen erfolgen in der Regel bis zum 3. Werktag eines Monats.Hinweis für Studierende aus dem Ausland
Nach Ihrer Ankunft am Hochschulstandort sollten Sie dann gleich ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen, da wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat einziehen (Formular finden Sie hier.) Die Miete wird dann automatisch zum dritten Werktag eines Monats von uns eingezogen.Die Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer deutschen Bank oder von einem Konto aus dem EU-Ausland möglich (sofern das Land den Euro als offizielle Währung hat).
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Wie bekomme ich meinen Schlüssel?
Am Tag Ihres Einzuges erhalten Sie Ihren Schlüssel von der zuständigen Hausverwalterin oder Hausverwalter. Vereinbaren Sie dazu zwei Wochen vorab telefonisch einen Termin.
Einzüge sind in der Regel ab dem dritten Werktag des Monats (Mo –Fr) nach telefonischer Absprache mit der Hausverwalterin oder dem Hauverwalter möglich. Beginnt Ihr Mietvertrag an einem Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst danach möglich.
Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein und keine Arbeiten mehr durchgeführt werden müssen, wäre der Einzug gegebenenfalls auch schon etwas früher möglich. Ein Einzug vor Monatsbeginn ist jedoch leider nicht möglich.
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Was muss ich beim Einzug mitbringen?
Viele unserer Zimmer sind ausgestattet mit einem Bett, einem Kleiderschrank, Regalen, einem Schreibtisch und einem Schreibtischstuhl. In einigen Zimmern haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Möbel mitzubringen. Inventar wie Geschirr, Bettwäsche oder ähnliches wird nicht von uns gestellt.
Genaue Auskünfte über die Ausstattung einzelner Wohnheime finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Wohnanlagen und/oder geben Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohnheimverwaltung.
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Was kann ich tun, wenn mir mein Zimmer nicht gefällt?
Bei Anmietung haben Sie die Möglichkeit, einen Umzugsantrag für einen Wechsel in ein bestimmtes Wohnheim zu stellen. Die Vergabe erfolgt dann über eine Warteliste. Sprechen Sie hierzu Ihre Mietbetreuerin oder Ihren Mietbetreuer in der Wohnheimverwaltung an.
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Woran muss ich bei meinem Umzug noch denken?
Innerhalb von sieben Tagen nach Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt ummelden. Internationale Studierende müssen sich bei der jeweiligen Ausländerbehörde anmelden. Dabei müssen Sie sich entscheiden, ob Ihr Wohnheimplatz Ihr Erst- oder Zweitwohnsitz ist.
Jeder Bewohner, der keine Förderung nach dem BAföG erhält, ist verpflichtet Radio-, Fernsehgeräte sowie rundfunkfähige Computer beim ARD ZDF Beitragsservice anzumelden. Der Betrieb dieser Geräte ist kostenpflichtig. Weitere Information hierzu erhalten Sie auf der Homepage des ARD ZDF Beitragsservices.
Wer BAföG bezieht, kann sich von der Gebühr befreien lassen.
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Wer kann sich bewerben?
Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West können sich um ein Zimmer bewerben.
Auch externe Studierende haben die Chance, sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Allerdings werden diese Anfragen nachrangig berücksichtigt.
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Ich bleibe nur ein paar Monate. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Selbstverständlich! Gäste* haben die Möglichkeit, einen Kurzzeitmietvertrag bei uns abzuschließen. Wichtig zu wissen: Bewerbungen von Gästen werden nachrangig berücksichtigt.
Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt von der Mietzeit ab:
Vertragslaufzeit Zuschlag pro Monat 1 Monat 60,00 €
2 Monate 50,00 €
3 Monate 40,00 €
4 Monate 30,00 €
5 Monate 20,00 €
ab 6 Monaten /
Gründe für eine solche zusätzliche Gebühr sind u. a. der hohe Verwaltungsaufwand und ein gewisser Leerstand, der bei Kurzzeitverträgen entsteht.Beispiel: Sie wohnen als Gast fünf Monate lang in einem unserer Wohnheimheime. In diesem Fall zahlen Sie als Gast die reguläre Miete plus einen Zuschlag von monatlich insgesamt 40,00 € (20,00 € Gastpauschale + 20,00 Kurzzeitzuschlag).
*Als Gäste bezeichnen wir Studis von anderen Hochschulen als der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West.
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Wie kann ich mich bewerben?
Du registrierst dich im ersten Schritt über unser Online-Formular. In jedem Fall benötigen wir einen Nachweis über dein Studium. Details und die Online-Bewerbung findest du hier.
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Kann ich mich auch für mehrere Standorte bewerben?
Auf jeden Fall. Bei deiner Registrierung gibst du an, welche Städte für dich infrage kommen. Dabei kannst du auch zwei oder alle drei Städte wählen.
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Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Nein. In der Regel kannst du dich nach erfolgreicher Immatrikulation oder nach Erhalt eines Zulassungsbescheids zu jedem beliebigen Zeitpunkt bei uns bewerben. Jedoch gilt: Je eher du dich bewirbst, desto größer ist deine Chance.
Eine Vermietung erfolgt ganzjährig. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, d.h. zum 01.03./01.04. oder 01.09./01.10. eines Jahres.
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Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?
Wenn du früh dran bist, wirst du dafür belohnt: Die Bewerbungen werden danach bearbeitet, wann sie eingegangen sind. Je früher du dich bewirbst, desto größer ist deine Chance auf deinen Wunschwohnheimplatz.
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Wie lang sind die Wartezeiten?
Eine pauschale Aussage zu den Wartezeiten können wir leider nicht treffen, da dieser Wert von vielen verschiedenen Faktoren abhängt.
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Was passiert nach meiner Bewerbung?
Wenn du dich registriert hast, suchen wir nach einem Zimmer für dich. Bitte kümmere dich frühzeitig um deinen Nachweis (Zulassungsbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über zulassungsfreien Studiengang).
Wie es nach der Registrierung weitergeht, erfährst du hier: How-to Wohnheimplatz
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Warum muss ich eine Reservierungspauschale zahlen?
Die Reservierungspauschale in Höhe von 850,00 € dient dem STUDIERENDENWERK als Sicherung, dass Sie das Zimmer auch wirklich annehmen. Nach Ihrem Einzug wird diese Gebühr als Kaution verbucht.
Nach Bedingung des Mietvertrages erhalten Sie Ihre Kaution nach einer Bearbeitungszeit von ca. acht Wochen nach Mietende zurück, sofern Sie Ihr Zimmer oder Apartment sauber und ordentlich hinterlassen haben.
Hinweis: Für das Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim gelten gesonderte Bedingungen. Die Kaution beträgt 1041,00 € und wird frühestens zehn Wochen nach Mietende zurückgezahlt.
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Kann ich das Zimmer vor Abschluss des Mietvertrages besichtigen?
Wir können verstehen, dass Sie gerne vorab einen Blick in Ihr potenzielles neues Zuhause werfen möchten. Doch können wir keine Wohnungsbesichtigungen durchführen, da es uns als Vermieter nicht erlaubt ist, vermieteten Wohnraum zu betreten.
Sie selbst können aber in Eigenregie unsere Häuser besichtigen und sich im Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zimmer ansehen.
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Was passiert, wenn ich ein Zimmerangebot nicht annehme?
In einem solchen Fall wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Sie können sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.
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Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen?
Die Wohnhöchstdauer ist auf zehn Semester festgelegt. Der Mietvertrag kann mit Ablauf des ersten Wohnjahres jederzeit mit der Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Exmatrikulation (nur innerhalb des ersten Wohnjahres) sowie für Programmstudierende und Gäste gibt es Sonderregelungen.
Ausnahme: Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.
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Was ist die Gastpauschale?
Gästen berechnen wir eine monatliche Pauschale, die zusätzlich zur Miete fällig wird. Sie beträgt 20,00 €/Monat.
Wer gilt im Wohnheim des STUDIERENDENWERKS als Gast?
Als Gäste gelten bei uns alle Studierenden, die nicht an einer dieser drei Hochschulen eingeschrieben sind: Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr WestInsofern enthält auch die Gesamtmiete von Programm-/ Austauschstudierenden diese monatliche Gastpauschale in Höhe von 20,00 €.
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Kann ich einen Studierendenkredit aufnehmen, wenn das BAföG nicht ausreicht?
Ja. Studierende, die durch ihre BAföG-Förderung ihren Lebensunterhalt nicht abdecken können, haben die Möglichkeit ihre finanzielle Situation durch Darlehen und Kredite aufzubessern. Bevor du dich für einen solchen Schritt entscheiden, solltest du unbedingt prüfen, ob du alle sonstigen Möglichkeiten ausgeschöpft hast, oder ob neben dem Studium genug Zeit zum Jobben bleibt.
In unserer Sozialen Beratungsstelle informieren wir dich über alle Möglichkeiten der Finanzierung im Studium und erarbeiten auf Wunsch mit dir einen Finanzierungsplan.
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Wie finde ich den passenden Kredit für mich?
Wenn alle sonstigen Möglichkeiten der Studienfinanzierung ausgeschöpft sind, informiert dich unsere Soziale Beratungsstelle über das umfangreiche Angebot an Darlehen und Krediten und zeigt auf, worauf du achten musst. Wir beraten unabhängig und immer in deinem Interesse.
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Welche Formulare brauche ich für einen Erstantrag?
Formblatt 1
Angaben zu persönlichen Daten und eigenem Einkommen sowie Vermögen
Anlage 1 zu Formblatt 1
schulischer und beruflicher Werdegang (wird in der Regel nur beim Erstantrag benötigt).Formblatt 3
Einkommenserklärung deiner Eltern und deiner:deines Ehepartner:in
Nachweis: Steuerbescheid mit dem Einkommen von vor zwei JahrenNachweis über eigene Wohnung
Vorlage einer Meldebescheinigung oder MietvertragWenn du spät dran bist, kannst du zur Fristwahrung in einem ersten Schritt einen formlosen BAföG-Antrag stellen. Erst danach musst du die vollständig ausgefüllten Antragsformulare und Bescheinigungen einreichen.
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Welche Formulare benötige ich für einen Folgeantrag?
BAföG wird dir in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden. Etwa zwei Monate vor Ende deines Bewilligungszeitraums solltest du einen BAföG-Folgeantrag stellen, damit keine Förderungslücken entstehen.
Formblatt 1, alternativ Formblatt 9*
Formblatt 3
Einkommenserklärung deiner Eltern und deiner:deines Ehepartner:in
Nachweis: Steuerbescheid mit dem Einkommen von vor zwei JahrenFormblatt 5
Leistungsnachweis nach dem 4. FachsemesterNachweis über eigene Wohnung
Vorlage einer Meldebescheinigung oder Mietvertrag
*Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Zuständigkeit des BAföG-Amts hat sich nicht geändert.
- Zwischen Folgeantrag und deiner vorherigen Förderung liegt keine zeitliche Lücke.
- Dein Vermögen und deine Einkünfte sind gleich geblieben. Eine Erhöhung deines Vermögens ist legitim, wenn du den Freibetrag von 15.000,00 € (bis 30 Jahre) bzw. 45.000,00 € (ab 30 Jahre) nicht überschreitest.
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Formulare für Sonderfälle
Formblatt 04
Für eigene Kinder unter 14 Jahren kannst du einen Betreuungszuschlag beantragen.Formblatt 06
AuslandsBAföGFormblatt 07
Aktualisierungsantrag, wenn sich das Einkommen deiner Eltern und/oder deiner:deines Ehepartner:in geändert hat.Formblatt 08
Antrag auf Vorausleistungen, wenn deine Eltern nicht die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. -
Wie finde ich ein Zimmer bzw. eine Wohnung?
Die Lage auf dem studentischen Wohnungsmarkt ist – insbesondere für internationale Studierende – nicht immer einfach. Daher sollten Sie sich noch vor Ihrer Ankunft in Deutschland um eine passende Unterkunft kümmern.
Wir bieten z. B. in insgesamt 19 Wohnheimen in Essen, Duisburg und Mülheim mehr als 2.500 Zimmer für Studierende an. Viele Zimmer sind möbliert (allerdings ohne Equipment wie beispielsweise Geschirr, siehe dazu Zimmerdetails des Wohnheims) und mit Internetanschluss. Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
Bitte beachten Sie, dass wir je nach Belegung nicht immer allen Studierenden ein Zimmer anbieten können.
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Wo muss ich meinen Wohnsitz anmelden?
Innerhalb von einer Woche müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anmelden.
Vielfach werden Termine online vergeben. Die Wartezeiten können mitunter stark variieren, daher empfiehlt es sich so früh wie möglich einen Termin auszumachen.
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Brauche ich eine Krankenversicherung?
Ja, zur Immatrikulation und für Ihre Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie eine gültige Bescheinigung einer Krankenversicherung. Daher sollten Sie möglichst noch vor Ihrer Ankunft eine solche Versicherung abschließen.
Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Klären Sie jedoch in Ihrem im Heimatland, welche Unterlagen Sie dafür benötigen!
Sollten Sie dennoch eine Krankenversicherung benötigen, haben Sie in Deutschland die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung. In den meisten Fällen ist die gesetzliche Versicherung die preisweitere Variante.
Allerdings können Sie sich nach dem 30. Lebensjahr bzw. dem 14. Fachsemester nicht mehr zu einem Studierendentarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern.
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Wie eröffne ich ein Konto bei einer deutschen Bank?
Für Studierende bieten die meisten Banken ein kostenloses Girokonto an. Zur Eröffnung sollten Sie einen Pass (mit Visum) und eine Meldebescheinigung der Stadt mitbringen.
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Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?
Ja. Jede Person, die in Deutschland in einer Wohnung gemeldet ist, muss einen Rundfunkbeitrag in monatlicher Höhe von 18,36 € entrichten und das unabhängig davon, ob man einen Fernseher oder Radio besitzt und nutzt.
BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de
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Darf ich arbeiten? Wenn ja, wie viel?
Ja, allerdings können Studierende, die nicht aus EU- oder EWR-Ländern kommen, in Deutschland nur eingeschränkt arbeiten. Bürgerinnen und Bürger der EU sind gleichgestellt mit deutschen Studierenden und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Einen Überblick über die geltenden Regelungen zum Thema Jobben für internationale Studierende finden Sie hier.
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Wie bekomme ich eine Aufenthaltserlaubnis?
Wenn Sie mit einem Visum einreisen, benötigen Sie für einen längeren Aufenthalt in Deutschland in jedem Fall auch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese ist bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes zu beantragen.
Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz brauchen eine solche Erlaubnis nicht. Aber auch sie müssen nachweisen, dass sie krankenversichert sind und ihr Studium finanzieren können.
Sollten Sie keine Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sein benötigen Sie folgende Unterlagen für einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung:
- Biometrisches Foto
- Ausweisdokument (z.B. Reisepass)
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Nachweis eines festen Wohnsitzes (Mietvertrag)
- Nachweis, dass ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen (Bürgschaft, Stipendien, BAföG oder Vermögen)
- Krankenversicherungsbescheinigung
Die Aufenthaltserlaubnis ist wie das Visum zweckgebunden. Der Aufenthaltszweck bestimmt, in welchem Rahmen Sie arbeiten dürfen! Studierende in vorbereitenden Sprachkursen oder auch am Studienkolleg dürfen z.B. nur in den Ferien arbeiten.
Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird für jeweils zwei Jahre ausgestellt und muss immer vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung wird vom ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums abhängig gemacht, d.h. davon, ob Sie Prüfungen ablegen und Scheine erwerben. So wird jeweils geprüft, ob Sie Ihr Studium in einer angemessenen Zeit abschließen können. -
In welchem Zeitraum muss ich nach meinem Studium einen festen Job gefunden haben?
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche für maximal 18 Monate beantragen.
In dieser Zeit müssen Sie, einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Job finden, um sich dauerhaft in Deutschland aufhalten zu können. Zuständige Anlaufstelle ist die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Für den Antrag benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Biometrisches Foto
- Ausweisdokument (z.B. Reisepass)
- Ihr Abschlusszeugnis bzw. Nachweis der Hochschule, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben
- Krankenversicherungsbescheinigung
- Nachweis, dass Ihnen ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen (z.B. Bürgschaft, Stipendien oder vertraglich nachgewiesene Einkünfte aus einer erlaubten Tätigkeit)
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Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung habe ich?
Auch internationale Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Stipendien erhalten. In seltenen Fällen erhalten sie auch BAföG und Sozialleistungen. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten!
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Was passiert bei einem Fachrichtungswechsel?
Durch einen erstmaligen Fachrichtungswechsel bis zum Ende des 3. Fachsemesters erlischt dein BAföG-Anspruch nicht, wenn ein ‚‚wichtiger Grund’" vorliegt.
Ein unabweisbarer Grund ist zudem grundsätzlich immer zu berücksichtigen, also auch nach dem 3. Fachsemester. Darunter versteht man einen objektiven Grund für den Fachrichtungswechsel, beispielsweise eine dauerhafte körperliche Einschränkung eines Sportstudierenden nach einem Unfall.
Angerechnete Fachsemester von einem zum anderen Fachbereich werden ggf. auf die Förderungshöchstdauer angerechnet.
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Was ist elternunabhängiges BAföG?
In Ausnahmefällen ist eine elternunabhängige Förderung möglich.
Die einzelnen Voraussetzungen hierzu lauten:
- Du bist als Studierende:r nach Vollendung deines 18. Lebensjahres und bis zum Beginn des Studiums insgesamt 60 Monate erwerbstätig gewesen, wobei Berufsausbildungszeiten nicht berücksichtigt werden. Erwerbstätig heißt, dass du so viel verdient haben musst, dass du dich ohne Unterstützung deiner Eltern selbst unterhalten konntest.
- Du bist als Studierende:r nach dreijähriger Berufsausbildung mindestens drei Jahre Erwerbstätig gewesen; zusammen mit deiner Ausbildung muss also eine Zeitspanne von mindestens 6 Jahren vorliegen.
- Du bist als Studierende:r bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt und erfüllst darüber hinaus weitere Voraussetzungen. Lass dich hierzu am besten von unseren Sachbearbeiter:innen beraten.
Bei einer elternunabhängigen Förderung sind Einkommenserklärungen der Eltern nicht mehr erforderlich. Das Einkommen von deiner:deinem Ehepartner:in wird aber immer angerechnet.
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Gibt es eine Altersgrenze?
Studierende müssen zu Beginn der Ausbildung unter 45 Jahre alt sein, um BAföG zu erhalten.
Hinweis: Die Altersgrenze wurde 2022 infolge der BAföG-Reform erhöht.
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Bekomme ich auch im Ausland BAföG?
Für ein Studium im Ausland gibt es die Möglichkeit des Auslands-BAföG. Hierfür sind spezielle Ämter zuständig. Die jeweilige Adresse - abhängig von dem Land, in dem du studieren möchtest - erfährst du bei deiner:deinem zuständigen Sachbearbeiter:in oder unter www.bafög.de.
Weitere Förderungsmöglichkeiten bei einem Auslandsaufenthalt
Besteht kein Anspruch auf Förderung nach BAföG, kannst du Informationen über die Vergabe von Stipendien beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (www.daad.de), Kennedyallee 50, 53175 Bonn, und bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen (www.hochschulkompass.hrk.de) unter "Hochschulen" anfordern. Weitere Informationen bekommst du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn (www.bmbf.de).
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Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Ja, als BAföG-Empfänger:in hast du die Möglichkeit, dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Weitere Infos und den entsprechenden Antrag findest du hier: www.rundfunkbeitrag.de.
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Was muss ich beim Ausfüllen des Antrags beachten?
Um die Antragsfrist einzuhalten genügt zunächst ein formloser BAföG-Antrag. Die offiziellen Antragsformulare musst du allerdings später nachreichen. Bitte beachte, dass zwischen deiner Beantragung und der Auszahlung des BAföG-Betrages mehrere Wochen vergehen. Du kannst das Verfahren jedoch selbst beschleunigen.
Füll alle Felder aus! Auch wenn du denkst, irgendwo keine Angaben machen zu müssen, so mach lieber einen Strich oder eine Null statt keine Angaben. Jede Lücke führt zu Nachfragen und Nachfragen führen zur Verzögerung - und du bekommst dein Geld im Worst Case erst einen Monat später.
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Wie oft muss ein neuer Antrag gestellt werden?
Die Ausbildungsförderung wird dir in der Regel für 12 Monate bewilligt. Du kannst deinem Förderungsbescheid auf Seite 1 entnehmen, für welchen Zeitraum deine Ausbildungsförderung bewilligt wurde.
Frühzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes, etwa vier Monate vorher, solltest du einen vollständigen und mit allen Nachweisen versehenen Folgeantrag stellen, damit keine Zahlungsunterbrechungen entstehen.
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Wann muss ich einen Eignungsnachweis erbringen?
Mit Beginn des 5. Fachsemesters musst du einen Eignungsnachweis darüber erbringen, dass du den ‚‚üblichen Leistungsstand‘‘ gem. § 48 Abs. 1 BAföG zum Ende des 4. Semesters erlangt hast.
Bitte sprich mit der:dem für dich zuständigen Sachbearbeiter:in darüber, was dies in deinem konkreten Fall bedeutet.
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Meine Eltern verweigern die Auskunft/Zahlungen - was nun?
Weigern sich deine Eltern Auskunft über ihr Einkommen zu erteilen, beziehungsweise zahlen sie den angerechneten Einkommensbetrag nicht als Unterhaltsleistungen an dich, so besteht für dich die Möglichkeit, eine ‚‚Vorausleistung‘‘ zu beantragen.
Das Amt für Ausbildungsförderung übernimmt nach Einzelfallprüfung ggf. die Zahlungen der Vorausleistungen neben dem BAföG-Anspruch. Dafür geht der Unterhaltsanspruch, den du gegen deine Eltern hast, auf das Amt für Ausbildungsförderung über, wird von diesem ggf. per Unterhaltsklage zurückgefordert und bis zu diesem Zeitpunkt mit sechs Prozent verzinst.
Sprich auf jeden Fall mit unseren sachkundigen BAföG-Sachbearbeiter:innen und lass dich beraten!
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Was darf ich zum BAföG hinzu verdienen?
Bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten kannst du als Antragsteller:in 6.251,04 € (Stand 08/2022) brutto als Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf deinen BAföG-Satz erfolgt. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit liegt die Grenze bei 4.410,00 € brutto (Stand 01/2022).
Das Kindergeld spielt für die Berechnung keine Rolle. Es wird nicht als Einkommen betrachtet und steht dir somit zusätzlich zur Verfügung.
Bitte beachte: Andere Voraussetzungen gelten bei Praktikantenvergütungen oder bei Bezug von Waisenrente, diese werden in der Regel als Einkommen angerechnet. Bitte kontaktiere bei Fragen hierzu deine:n Sachbearbeiter:in. -
Wie wirkt sich mein eigenes Vermögen auf BAföG aus?
Maßgeblich sind deine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt deiner Antragstellung. Hierfür musst du umfassende Nachweise erbringen.
Vermögenswerte werden dir auch dann zugerechnet, wenn du sie rechtsmissbräuchlich übertragen hast. Dies ist dann der Fall, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der Ausbildung übertragen wurden oder wenn du im Laufe deiner Ausbildung Teile deines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung Dritten, insbesondere Eltern oder Verwandten überlässt.
Dein Vermögen bleibt anrechnungsfrei, sofern du den Freibetrag von 15.000,00 € (bis 30 Jahre) bzw. 45.000,00 € (ab 30 Jahre) nicht überschreitest.
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Was ist ein Härtefreibetrag?
Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten, beispielsweise bei einer Behinderung der:des Studierenden oder der:des Unterhaltspflichtigen, ein Teil des Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei bleiben.
Berücksichtigt werden hier z. B. Behinderten- / oder Pflegepauschbeträge.
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Was passiert bei falschen Angaben?
Mit der Unterschrift auf deinem BAföG-Antrag erklärst du die Richtigkeit deiner gemachten Angaben mit rechtlicher Konsequenz, sollten sich deine Angaben als unwahr herausstellen.
Wir können dir nur zu wahrheitsgemäßen Angaben raten, da das Amt für Ausbildungsförderung im Rahmen eines bundesweiten Datenabgleichs mit dem Bundeszentralamt für Steuern in der Lage ist, vorhandenes Vermögen festzustellen. Falsche Angaben führen zur Einleitung von Ermittlungen und ggf. zu Bußgeld-/ Strafverfahren wegen Missbrauchs von Sozialleistungen.
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Was ist zu tun, wenn sich mein Einkommen oder das meiner Eltern ändert?
Änderungen bei deinem Einkommen oder dem deiner Eltern, der:des Ehepartner:in oder der:des eingetragenen Lebenspartner:in, musst du unserem BAföG-Amt unverzüglich schriftlich mitteilen.
Ggf. erfolgt eine Neuberechnung und es ergeht ein Änderungsbescheid.
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Warum wird eine neue Mensa gebaut?
Sowohl die Hauptmensa (MM) als auch die Mensa Bibliothek (LA) in Duisburg sind baulich und technisch stark veraltet und entsprechend sanierungsbedürftig. Die Mensa Bibliothek musste bereits im Herbst 2016 ihren Küchenbetrieb aufgrund erheblicher Mängel einstellen.
Diese gegenwärtige Situation ermöglicht es uns nicht, bestmöglich auf die Bedürfnisse und veränderten Essengewohnheiten unserer Kunden einzugehen. Wir benötigen ein gastronomisches Konzept, das den wachsenden Besucherzahlen, flexibleren Öffnungszeiten, individuelleren Speisezubereitungen wie auch ethisch und religiös begründeten Ernährungsweisen stärker Rechnung tragen kann.
Hierfür sind funktionale sowie technische Verbesserungen und neue räumliche Kapazitäten zwingend erforderlich. Die Hauptmensa mit 397 Sitzplätzen und der Speisesaal über dem U-Café mit 220 Sitzplätzen können derzeit den tatsächlichen Bedarf zu Stoßzeiten von rund 800 bis 1.000 Sitzplätzen nicht abdecken.
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Wo wird die neue Mensa gebaut?
Die neue Zentralmensa am Campus in Duisburg wird auf einem rund 5.600² großen Grundstück am Forsthausweg/Carl-Benz-Straße gebaut.
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Wie wird die neue Mensa gebaut?
Wir, das Studierendenwerk Essen-Duisburg, sind bei diesem Projekt selbst Bauherr. Wir verfügen über eine jahrelange Expertise im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, kennen daher die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kunden und können diese unter Anforderungen an Gerätschaften wie Betriebsabläufe im Planungsprozess einbinden.
Gemeinsam mit einem großen interdisziplinären Expertenteam, bestehend aus Architekten, Küchen-, Tragwerks-, Brandschutz- und Außenanlagenplaner wie einem externen Projektsteuerer, lenken wir das Projekt durch die Planungsmethode BIM (Building Information Modeling). Für BIM haben wir uns bewusst entschieden, da diese Arbeitsmethode durch integrale Planungsprozesse wirtschaftliches, ressourcenschonendes und nachhaltiges Planen, Bauen und Bewirtschaften gewährleistet.
Was ist BIM?
Der wichtigste Bestandteil von BIM ist die zentrale Erfassung aller für das Bauvorhaben notwendigen Daten. Daraus resultierend wird zum einen ein ganzheitliches 3D-Modell erstellt, das eine detailgetreue Visualisierung weit vor der Fertigstellung ermöglicht. Und zum anderen entsteht eine integrierte Datenbank, die alle relevanten Gebäudeinformationen zentral zusammenführt sowie den aktuellen Planungsstand abbildet. Änderungen werden in Echtzeit angepasst und auf alle betroffenen Bereiche übertragen.
Dadurch wird ein reibungsloser Informationsfluss im Projektteam gewährleistet, der u.a. unnötige Doppelarbeiten vermeidet. Auch lässt sich mittels BIM frühzeitig feststellen, ob der Neubau in Bezug auf Zeit, Material und Kosten realistisch wie auch effizient umgesetzt wird – darunter fallen auch die Berücksichtigung späterer Betriebs- wie Instandhaltungskosten.
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Wann wird der Neubau in Duisburg fertig gestellt?
Der Bauantrag wurde am 20. Dezember 2017 beim Bauamt der Stadt Duisburg eingereicht, sodass der Baubeginn für Anfang 2019 und die Fertigstellung im drauffolgenden Jahr 2020 geplant ist.
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Was wird das neue Projekt kosten?
Nach aktuellem Planungsstand (Januar 2018) wird der Mensaneubau rund 35 Millionen Euro kosten. Das Projekt wird mit 23,3 Millionen € aus den Mitteln des Hochschulpaktes des Landes Nordrhein-Westfalens gefördert.
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Wie gestaltet sich das Angebot in der neuen Mensa?
Die moderne, barrierefreie und multifunktionale Mensa wird genau auf die Bedürfnisse und Essgewohnheiten der Studierenden und Hochschulangehörigen abgestimmt.
Durch verlängerte Öffnungszeiten wie durch ein variables Bestuhlungskonzept können in der neuen Zentralmensa in Duisburg täglich bis zu 4.000 Gäste versorgt werden. 550 Plätze fasst das Ober-, 250 das Erdgeschoss. Bei Bedarf kann die Kapazität auf 1.000 Sitzplätze nachverdichtet werden So können wir einen reibungslosen Ablauf bei der Versorgung gewährleisten wie auch die Flächen zur Fremdnutzung (z.B. Veranstaltungen, Lernflächen) flexibel umgestalten.
Die Speiseausgabe wird sich auf das Unter- und Obergeschoss erstrecken. In der ersten Etage befindet sich ein großzügiger Speisesaal mit fünf verschiedenen Speiseausgaben sowie Schnellbedienungstheken für kalte und warme Gerichte.
Im Parterre wird es einen marktplatzähnlichen Bereich geben, in dem bis in den Nachmittag hinein Tellergerichte sowie Speisen zum Mitnehmen zubereitet und ausgegeben werden. Eine Kaffee-Lounge mit Süßspeisenangebot rundet das Angebot ab. Durch separate Kochinseln können Speisen je nach Wunsch und Vorliebe zubereitet werden, beispielsweise für Vegetarier, Veganer oder auch Allergiker.
Die vorhandenen Cafeterien, das Café Vision, das U-Café, und das Bistro insgrüne bleiben für die Zwischenverpflegung geöffnet.
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Woher kommen die Lebensmittel in den Mensen?
Wir beziehen unsere Lebensmittel hauptsächlich von Lieferanten aus der Region. Dabei handelt es sich um zertifizierte Vertragshändler, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, und die sich kontinuierlichen Überprüfungen unterziehen.
Frische und Qualität
Bei der Auswahl unserer Lebensmittel achten wir stets auf Frische und Qualität. Unsere Produkte beziehen wir in den meisten Fällen frisch von Händlern aus der Region.Unsere Gerichte werden während der Mittagszeit frisch und bedarfsorientiert in der Küche von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern produziert. Auf Convenience-Produkte versuchen wir nahezu vollständig zu verzichten.
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Welche Hygienestandards gibt es?
Neben den allgemein üblichen, jährlichen Kontrollen des städtischen Lebensmittelüberwachungsamtes wird zur Sicherung der Standards ein externes Unternehmen - die TÜV SÜD Food Safety Institute GmbH - beauftragt, mehrmals jährlich unangemeldete Auditierungen vorzunehmen.
Die Ergebnisse sind durchgängig im „sehr guten“ Bereich.
Die unangemeldeten Prüfungen beziehen sich auf das sogenannte HACCP Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept, deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte). Das sind Personal-, Umfeld-, Geräte- und Produkthygiene sowie mikrobiologische Untersuchungen. -
Wie nachhaltig sind die Mensen?
Nachhaltigkeit ist schon seit vielen Jahren ein Thema für uns. Wir kaufen bevorzugt frische Lebensmittel aus der Region ein und verarbeiten in unseren Mensen möglichst saisonale, Bio- und Fair Trade Produkte.
Darüber hinaus setzten wir u.a. folgende Maßnahmen um:
- Verwertung von Speiseresten, Ölen und Fetten durch Spezialfirmen
- Müllvermeidung durch Recycling sowie durch die Verwendung von Großgebinden und Mehrwegflaschen
- Recyclebare Becher, Geschirr und Besteck aus kompostierbaren Rohstoffen
- Verzicht auf gentechnisch veränderte Produkte und Geschmacksverstärker
- Reduzierter Einsatz von Palmfett
- Schulung des Personals im Umgang mit Lebensmitteln
- Moderne und zeitgemäße Küchentechnik
- Kundenschulungen in Bezug auf vegetarische und vegane Speisen
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Wonach richtet sich die Portionsgröße in der Mensa?
Bei unseren ausgegebenen Portionen orientieren wir uns an den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für Erwachsene.
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Wie gestaltet sich der Speiseplan?
Unsere einzelnen Mensa-Teams geben sich große Mühe, die Speisepläne so abwechslungsreich und vielfältig wie möglich zu gestalten. Zur nachhaltigen Planung wird jeweils ein achtwöchiger Menüplan erstellt.
Bei der Zusammenstellung der Gerichte orientieren wir uns an den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Diese sehen zum Beispiel eine ausgewogene Ernährung durch große Nahrungsmittelvielfalt und geeignete Kombinationen aus nährstoffreichen und energiearmen Lebensmittel vor.
Regelmäßig werten wir die Verkaufszahlen unserer Essen aus, um optimal auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Gäste eingehen zu können.
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Wie funktioniert die Geschirrrückgabe?
Leider verfügen wir nicht über entsprechende Personalkapazitäten, um die Boxen regelmäßig zu leeren. Wir sind daher auf Ihre Mithilfe angewiesen, dass Sie ihr Tablett selbstständig auf das Geschirrrückgabeband legen. Hierbei ist das Besteck von den Tellern und aus den Schüsseln zu nehmen und Essensreste und sonstiger Müll vorher in den aufgestellten Mülleimern zu entsorgen.
Die Tablett-Boxen sind nur für Notfälle gedacht, in denen das Geschirrband nicht funktioniert.
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Was passiert mit meinen Essensresten?
Offene Lebensmittel, die einmal in der Ausgabe waren, dürfen aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht mehr zurück an den Gast.
Wir versuchen daher, schon im Einkauf und in der Kalkulation die Mengen so zu berechnen, dass so wenig wie möglich übrig bleibt.
Unsere Lebensmittel werden von einem Speiserestentsorger abgeholt, der diese weiter verwertet, z.B. für Biogasanlagen.
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Werden Allergene und Zusatzstoffe gekennzeichnet?
Ja, in unseren Mensen zeichnen wir Allergen und Zusatzstoffen aus. Sie können die Kennzeichnung tagesaktuell an den Monitoren der Ausgabenbereiche und/oder über Aushänge finden. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich immer gerne an unseren hausinternen Ökotrophologen wenden.
Weitere Informationen zur Kennzeichnung finden Sie hier.
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Wie werden die Preise in den Mensen gestaltet?
Vom Land NRW sind wir mit der Versorgungen der Studierenden beauftragt. Daher erhalten wir für diese Personengruppe Subventionen, um Mensaessen zu studierendenfreundlichen Preisen anbieten zu können. Die Preise liegen unter den Produktionskosten.
Unsere Cafeten werden nicht bezuschusst.
Für andere Personengruppen (Bedienstete und Gäste) erhalten wir ebenfalls keine Subventionen und müssen entsprechend einen anderen Preis veranschlagen, um unseren Betrieb kostendeckend zu führen.
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Kann ich in der Mensa lernen?
Ja. Vor und nach der Mittagszeit können Sie im Semester unsere Mensa, Campus Essen und den Speisesaal, Campus Duisburg gerne als „Lernfläche“ nutzen.
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Darf ich in den Mensen Flyer auslegen?
Für das Auslegen von Informationen und Flyern in unseren Einrichtungen müssen Sie sich vorab eine Genehmigung einholen. Sonst werden Ihre Materialien umgehend entsorgt. Studentische Initiativen unterstützen wir gerne kostenlos bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Firmen können nach Prüfung kostenpflichtig Materialen auslegen.
Für mehr Informationen klicken Sie hier.
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Woher kommen die Lebensmittel in den Cafeten?
Wir beziehen unsere Lebensmittel hauptsächlich von Lieferanten aus der Region. Dabei handelt es sich um zertifizierte Vertragshändler, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, und die sich kontinuierlichen Überprüfungen unterziehen.
Frische und Qualität
Bei der Auswahl unserer Lebensmittel achten wir stets auf Frische und Qualität. Unsere Produkte beziehen wir in den meisten Fällen frisch von Händlern aus der Region.Snacks wie Brötchen, Stullen und Smoothies werden täglich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frisch in jeder Einrichtung produziert.
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Wie nachhaltig sind die Cafeten?
Wir legen Wert auf fairen Handel sowie eine sozial verantwortungsvolle Lebensmittelproduktion. Daher bieten wir in unseren Cafeten ausschließlich Kaffee- und Teeprodukte in Bio- und Fair Trade Qualität an.
Um den Pappbecher-Konsum am Campus einzudämmen, arbeiten wir mit einem Becher-Pfandsystem. Unsere Gäste können sich in unseren Cafeten an der Kasse einen Mehrwegbecher für 1 € Pfand holen, beliebig oft benutzen oder zurückgeben.
Darüber hinaus setzten wir u.a. folgende Maßnahmen um:
- Verwertung von Speiseresten, Ölen und Fetten durch Spezialfirmen
- Müllvermeidung durch Recycling sowie durch die Verwendung von Großgebinden und Mehrwegflaschen
- Verzicht auf gentechnisch veränderte Produkte und Geschmacksverstärker
- Schulung des Personals im Umgang mit Lebensmitteln
- Moderne und zeitgemäße Küchentechnik
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Werden Allergene und Zusatzstoffe gekennzeichnet?
Ja, in unseren Cafeten kennzeichnen wir Allergen und Zusatzstoffen. Dazu liegen zum einen Ordner mit den entsprechenden Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung aus, zum anderen finden Sie in einigen Einrichtungen mobile Infosäulen zur Auskunft.
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich immer gerne an unseren hausinternen Ökotrophologen wenden.
Weitere Informationen zur Kennzeichnung finden Sie hier.
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Wie werden die Preise in den Cafeten gestaltet?
Im Gegensatz zu unseren Mensen werden unsere Cafeten nicht vom Land NRW subventioniert. Eine kostendeckende Finanzierung erfolgt über die erwirtschafteten Umsätze im Betrieb.
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Darf ich in den Cafeten Flyer auslegen?
Für das Auslegen von Informationen und Flyern in unseren Einrichtungen müssen Sie sich vorab eine Genehmigung einholen. Ansonsten werden Ihre Materialien umgehend entsorgt. Studentische Initiativen unterstützen wir gerne kostenlos bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Firmen können nach Prüfung kostenpflichtig Materialen auslegen.
Für mehr Informationen klicken Sie hier.
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Wie und wo lade ich meinen Ausweis auf?
Die Chipkarten können Sie ganz einfach an den Aufwertern in den jeweiligen Mensafoyers entweder mit Bargeld oder EC-Karte mit 5, 10, 20 oder maximal 50,00 € aufladen.
Keine Zeit zum Aufladen? Nutzen Sie an der Kasse einfach Ihre EC-Karte. Um vom vergünstigten Tarif zu profitieren, benötigen wir trotzdem Ihren Studierenden- bzw. Bediensteten-Ausweis.
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Wie bezahle ich mit dem Ausweis?
An den Kassen in den Mensen und Cafeten finden Sie ein Kartenlesegerät, auf das Sie Ihre Chipkarte einfach auflegen; dabei wird der Preis für das Essen gemäß Ihrem Status (Studierende/Bedienstete/Gäste) von der Karte abgebucht.
Im Kassendisplay werden das auf Ihrem Ausweis vorhandene Guthaben sowie das Restguthaben nach dem Kauf angezeigt.Zahlen mit EC-Karte
Ihr Guthaben reicht nicht mehr? Nutzen Sie einfach Ihre EC-Karte zum Bezahlen. Wichtig: Um vom vergünstigten Tarif zu profitieren, benötigen wir trotzdem Ihren Studierenden- bzw. Bediensteten-Ausweis. -
Kann ich mein Guthaben von einer alten auf eine neue Karte übertragen?
Selbstverständlich! Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Kartenservice.
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Wie kann ich mir mein Guthaben auszahlen lassen?
Wenn Sie sich exmatrikulieren möchten oder Ihr Dienstverhältnis endet, können Sie sich Ihr restliches Guthaben von uns auszahlen lassen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Kartenservice.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung von Restguthaben für Studierende nur im Falle der Exmatrikulation möglich ist. Kommen Sie dazu persönlich während der Servicezeiten zu unserem Kartenservice in Essen oder Duisburg und bringen Sie sowohl Ihren Studierendenausweis als auch Ihre Exmatrikulationsbescheinigung mit.
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Was ist bei Verlust oder Defekt meines Ausweises zu tun?
Bei Verlust oder Beschädigung des Studierendenausweises wenden Sie sich bitte an Ihr Studierendensekretariat.
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Wie sind meine Daten auf dem Studierenden/-Dienstausweis geschützt?
Die Bestimmungen zum Datenschutz Ihres Studierenden-/Dienstausweises entnehmen Sie den Seiten Ihrer Hochschule.
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Was ist eine CashCard?
Gäste, Studierende anderer Hochschulen und Hochschulangehörige ohne Ausweis können die CashCard zur bargeldlosen Zahlung in unseren Mensen und Cafeten nutzen.
Zahlung mit EC-Karte
Gäste ohne CashCard zahlen in unseren Einrichtungen bequem mit EC-Karte. Um von den vergünstigten Tarifen zu profitieren, benötigen wir einen Nachweis von Ihnen. -
Wie und wo lade ich meine CashCard auf?
Die Chipkarten können Sie ganz einfach an den Aufwertern in den jeweiligen Mensafoyers entweder mit Bargeld oder EC-Karte mit 5, 10, 20 oder maximal 50,00 € aufladen.
Keine Zeit zum Aufladen? Nutzen Sie an der Kasse einfach Ihre EC-Karte. Um von den vergünstigten Tarifen zu profitieren, benötigen wir einen Nachweis von Ihnen.
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Wie bezahle ich mit der CashCard?
An den Kassen in den Mensen und Cafeten finden Sie ein Kartenlesegerät, auf das Sie Ihre Chipkarte einfach auflegen; dabei wird der Preis für das Essen gemäß Ihrem Status (Studierende/Bedienstete/Gäste) von der Karte abgebucht.
Im Kassendisplay werden das auf Ihrem Ausweis vorhandene Guthaben sowie das Restguthaben nach dem Kauf angezeigt.Zahlen mit EC-Karte
Ihr Guthaben reicht nicht mehr? Nutzen Sie einfach Ihre EC-Karte zum Bezahlen. Um von den vergünstigten Tarifen zu profitieren, benötigen wir einen Nachweis von Ihnen. -
Kann ich mein Guthaben von einer alten auf eine neue Karte übertragen?
Nein. Da keine CashCards mehr ausgegeben werden, können Sie sich Restguthaben und den Pfandbetrag nur noch auszahlen lassen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Kartenservice.
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Was ist bei Verlust oder Defekt meiner CashCard zu tun?
Verlust
Bei Angabe Ihrer Kartennummer können wir die Karte sperren, sodass kein Unbefugter das Guthaben verwenden kann. Wenden Sie sich dafür bitte an den Kartenservice. Die Kaution von 5,00 € und Ihr Guthaben können für verlorene CashCards nicht erstattet werden.Defekt
Ihre CashCard ist defekt? Bitte kontaktieren Sie den Kartenservice für eine Auszahlung Ihres restlichen Guthabens. Je nach Ursache des Defekts erhalten Sie unter Umständen auch den Pfandbetrag der CashCard zurück.Grundsätzlich werden keine neuen CashCards mehr ausgegeben. Gäste ohne CashCard nutzen einfach ihre EC-Karte zum Bezahlen in unseren Cafeterien und Mensen.
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Wie sind meine Daten auf der CashCard geschützt?
Auf unseren CashCards werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Wir können lediglich die Guthabenhöhe und die Wertbewegungen erkennen. Es kann keine Verbindung zwischen Kartennummer und Kartenbesitzerin oder -besitzer hergestellt werden.
CashCards dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. -
Welche Angebote gibt es für Studierende mit Kind in den Mensen?
In unseren gastronomischen Einrichtungen können Sie sich Fläschchen oder Gläschen für Ihr Kind erwärmen lassen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Ausgabe.
Zudem haben Kinder in den Mensen das Recht auf einen Kinderteller. Für 0,50 € können sich Kleinkinder bis sechs Jahre ihr eigenes Mittagessen zusammenstellen.