Das Inkrafttreten der BAföG-Novelle zum Wintersemester 2019/20 und die Vielzahl an Erst- und Weiterförderungsanträgen führt in unserem Amt für Ausbildungsförderung zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. Durch die Reform muss u.a. für jede Akte ein neuer Bescheid erstellt und versandt werden, da die Freibeträge und Bedarfssätze steigen.
 
 Die Montags-Sprechstunde muss daher bis auf weiteres entfallen. Wir sind jedoch nach wie vor dienstags und donnerstags persönlich sowie dienstags und freitags telefonisch für Sie da.
 Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Unsere Sprechzeiten im WS 2019/20
Persönliche Beratung
 Di: 13:00 – 15:30 Uhr
 Do: 10:00 – 13:00 Uhr
Telefonsprechstunde
 Di und Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
 
 stw-edu.de/bafoeg
 
				
		
	
 
                            
                            
                            
                        
                     
                            
                            
                            
                        
                     
                            
                            
                            
                        
                     
                            
                            
                            
                        
                     
                            
                            
                            
                        
                    